Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1024/6 Betreff: Unterliederbach: Instandsetzung Astronomenweg gewährleisten An mehreren Stellen ist der Astronomenweg entlang des Liederbaches so stark erodiert bzw. beschädigt, dass zwei Personen oder Radfahrer aufgrund der Verengung nicht mehr aneinander vorbeikommen können. Als aktuelles Beispiel dafür zeigt das Foto ein aus der Verankerung gerissenes Metallgitter. Es sind weitere Schäden auf dem Astronomenweg zu beobachten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen den Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Astronomenwegs entlang des Liederbachs zwischen der Hunsrückstraße und der Hans-Böckler-Straße schnellstmöglich wieder instand zu setzen. Da immer wieder Schäden an dem Weg passieren, möge der Magistrat prüfen, welche Möglichkeiten sinnvoll sind, den Weg dauerhaft zu befestigen, um zukünftige Schäden zu reduzieren. Begründung: Da der Astronomenweg von zahlreichen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen frequentiert wird, sollte dieser auch nach Überschwemmungen u.ä. auch schnell wieder befahrbar sein. Anlage: Foto Mehmet Agatay Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.05.2024, OF 1031/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5519 2024 Auskunftsersuchen V 955 2024 1. Die Vorlage OF 1024/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1031/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung fraktionslos zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2023, OF 851/6 Betreff: Unterliederbach: Ortstermin mit Bürgerbeteiligung in der Hunsrückstraße endlich durchführen Vorgang: OM 3667/23 OBR 6; ST 1241/23; F 1814/23 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mit der Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 zugesagten Ortstermin unter Beteiligung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner endlich durchzuführen. Begründung: Bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3667 hat der Ortsbeirat beschlossen, dass ein Ortstermin in der Hunsrückstraße initiiert werden soll, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Dem wurde auch mit der Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 entsprochen. Doch wie auch in der Frage F 1814 dargestellt, ist der bereits versprochene Ortstermin bisher nicht zustande gekommen, stattdessen wurde eine Straßenseite überraschend mit einem Halteverbot belegt. Anleger sind verärgert und sehen insbesondere die Gefahr, dass auf der nach Wegfall des Parkens relativ breiten Straße zu schnell gefahren wird. Es ist daher dringend geboten, die Situation vor Ort mit den Betroffenen zu besprechen und mögliche Optionen auszuloten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3667 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 Frage vom 13.07.2023, F 1814 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4377 2023 Die Vorlage OF 851/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 694/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und die Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu initiieren. Im Rahmen dieses Ortstermins soll geprüft werden, - ob und wenn ja welche Möglichkeiten es gibt, die Verkehrsführung zu optimieren, - welche Möglichkeiten bestehen, Parkmöglichkeiten zu ordnen, schaffen bzw. legalisieren (bspw. "Parken auf dem Gehweg") Begründung: Da das "Parken auf dem Gehweg" in der Hunsrückstraße nicht ausdrücklich erlaubt ist, werden die Autos auf der Fahrbahn geparkt. Dies führt allerdings zu Problemen dahingehend, dass Kraftfahrzeuge mit Gegenverkehr nicht mehr aneinander vorbeikommen. Anwohner berichten, dass dies zunehmend zu Problemen und auch gefährlichen Situationen führt. Insbesondere morgens und abends gibt es Hupkonzerte und lautstarke Auseinandersetzungen. Außerdem haben Rettungsfahrzeuge und ebenso wie Fahrzeuge der FES Probleme, die Straße zu passieren. Gleichzeitig ist der Parkdruck in Unterliederbach, ähnlich wie in vielen Stadtteilen Frankfurts, nach wie vor sehr hoch. Entsprechend sollte man nach einer Lösung suchen, bei der keine Parkmöglichkeiten wegfallen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3667 2023 Die Vorlage OF 694/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter dem Wort "Hunsrückstraße" die Worte "(im Abschnitt zwischen Wartburgstraße und Ecke Schmalkaldener Straße)" eingefügt werden sowie dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2023, OF 671/6 Betreff: Unterliederbach: Weg sowie Zaun an der Bahnlinie zwischen Hunsrückstraße und Wachtelweg instandsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den an der Bahnlinie liegenden Weg sowie den Zaun zur Bahnlinie hin instand zu setzen. Begründung: Der o.g. Weg ist eine beliebte Verbindung für die Bewohner des Heimchens zum Bahnhof Unterliederbach. Er kann laut Beschilderung von Fußgängerinnen/Fußgängern sowie von Radfahrerinnen/Radfahrern genutzt werden. Leider ist der Zustand des Wegs sehr schlecht, viele Pflastersteine haben sich angehoben, stellen eine gefährliche Stolperfalle dar und erschweren in der Mobilität eingeschränkten Personen die Nutzung. Der Zaun zum Bahndamm hin ist an vielen Stellen beschädigt. Laut eines Gestattungsvertrags vom 16.10.1986 zwischen der Frankfurt-Königsteiner Eisenbahn AG (jetzt: HLB Basis AG) umfasst die Gestattung den beschriebenen Weg und den Zaun. Der Gestattungsnehmer (Straßenbauamt) ist für die Einhaltung der allgemein geltenden Bau- und Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Die Erneuerung bedarf lediglich der Zustimmung der Bahn. Da hier die Sicherheit schon lange nicht mehr gegeben ist, besteht Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3510 2023 Die Vorlage OF 671/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 629/6 Betreff: Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in Idarwaldstraße und Heimchenweg (Nord) Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, in der Idarwaldstraße und ab da im Heimchenweg (ca. Hausnummer 1-11) bis zur Wartburgstraße Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen. Begründung: Die Freigabe zum Fahren gegen die Einbahnstraße in den beiden Straßenabschnitten erleichtert Fahrradfahrer:innen das Erreichen der Häuser, wenn sie von Süden kommen, ohne Umweg über die Hunsrückstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3183 2022 Die Vorlage OF 629/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 606/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, über die Liederbacher Straße auf Höhe der Hunsrückstraße einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner, Kindergartenkinder der Kita Wartburg und Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule & Karl-von-Ibell-Schule nehmen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Wagengasse, sondern queren die Straße direkt an der Liederbacher Straße /Ecke Hunsrückstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder, Schülerinnen und Schüler und Bewohnerinnen und Bewohner sicherer und komfortabler. Abbildung 1: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; Abgerufen am 15.10.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 606/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2022, OF 511/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes 2. Regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit 3. Nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127 Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (s. Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2367 2022 Die Vorlage OF 511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1105/6 Betreff: Unterliederbach: Unfallsituation Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, ein 50er-Schild an der Kreuzung zwischen Schmalkaldenerstrasse (ortsauswärt/ Richtung Liederbach/ hinter der Autobahn) und dem Feldweg anzubringen und regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. 2. Sollte es dort bereits Unfälle gegeben haben, wird der Magistrat gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie Unfälle an dieser Stelle vermieden werden können. Begründung: Der Feldweg wird aufgrund der Hundetagesstätte, des Reiterhofs und des Grundstückes der Feuerwehr sowie der dort befindlichen Landwirtschaft und der Wohnungen rege genutzt. Ein beliebter Weg ist die Schmalkaldener Strasse stadteinwärts. Allerdings fahren viele, so die Aussage einiger Bürger, von der Autobahn mit bis zu 100 km/h ab, was an der Kreuzung zu Unfällen führen kann. Zuvor war an der Autobahnabfahrt ein 50er-Schild, welches entfernt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2019, OF 1148/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Unterbrechung der Sitzung von 19.10 Uhr bis 19.26 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5245 2019 1. Die Vorlage OF 1105/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1148/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1104/6 Betreff: Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach Vorgang: M 18/19 Der Presse konnte entnommen werden, dass das Planungsdezernat einen Gewerbeflächen-Entwicklungsplan angekündigt hat. Im Fokus steht dabei auch das Gebiet zwischen A 66 und Schmalkaldener Straße, nördlich der Autobahn in Unterliederbach. Ebenso wird berichtet, dass der vom Magistrat beschlossene Schulentwicklungsplan für berufliche Schulen vorsieht, dass die Paul-Ehrlich-Schule (Höchst) und die Ludwig-Ehrhard-Schule (Unterliederbach) auf einem gemeinsamen Berufsbildungs-Campus an der Hermann-Waibel-Allee kooperieren sollen. Unterliederbach ist ein stark wachsender Stadtteil. Aktuell wird der Bebauungsplan 926 "Nordwestlich Silobad" aufgestellt. In der Magistratsvorlage M 18 vom 08.02.2019 heißt es, das die Zielgröße von 1.000 Wohnungen auf der Annahme basiert, "dass das daraus resultierende Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann." Schon daran gibt es Zweifel bei den Betroffenen. Ein zusätzliches Gewerbegebiet sowie ein Schulcampus in diesem Bereich könnten die Verkehrssituation verschärfen und die Zahl der Wohnungen im o.g. Bebauungsgebiet in Frage stellen, zumal die Frage der Erschließung von dem in Aussicht genommen Grundstück für den Schulcampus aus Sicht des Ortsbeirats noch nicht geklärt ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Falle, dass die Errichtung eines Gewerbegebiets zwischen A66 und Schmalkaldener Straße konkret wird, dem Ortsbeirat die Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Infrastruktur, insbesondere Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, rechtzeitig vorzustellen. 2. Darzulegen wie der geplante Berufsschulcampus verkehrlich angebunden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5048 2019 Die Vorlage OF 1104/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2018, OF 803/6 Betreff: Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weiß um den Bedarf an finanziell erschwinglichem Wohnraum. Grundsätzlich wird die Erweiterung der Parkstadt im Rahmen einer maßvollen Bebauung befürwortet. Jedoch stellen weitere/neue Wohneinheiten die bereits heute völlig überlastete Verkehrsinfrastruktur des Stadtteiles vor große Herausforderungen. Um das Straßennetz nicht noch weiter zu strapazieren, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, den Bau der Westumgehung Unterliederbach in das Planungsvorhaben zur Parkstadt II aufzunehmen. Begründung: Der tägliche Straßenverkehr lähmt den Stadtteil Unterliederbach. Es ist nicht unbekannt, dass die Königsteiner - und Gotenstraße bereits an ihre Grenzen stoßen. Auch die Schmalkaldener - und Hunsrückstraße sind bereits jetzt ausgelastet. Es bedarf dringend der Westumgehung um Unterliederbach nicht weiter zu belasten. Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3782 2018 Die Vorlage OF 803/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2018, OF 801/6 Betreff: Unterliederbach: Erweiterung des Silogebietes um die Parkstadt II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weiß um den Bedarf an finanziell erschwinglichem Wohnraum. Grundsätzlich steht er der weiteren Entwicklung des Silogebietes, d.h. einer Erweiterung der Parkstadt, um Mehrfamilienhäuser positiv gegenüber. Die geplanten 1.000 Wohneinheiten stellen die bereits sehr ausgelastete Infrastruktur des Stadtteiles in vielerlei Hinsicht vor große Herausforderungen. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der gegenwärtigen Erstellung des Bebauungsplanes ausreichend Fläche für Kindergärten, Schulen und Räumlichkeiten zur Nachmittagsbetreuung einzuplanen. Gleichzeitig darf mit dem neuen Bebauungsplan, die bereits jetzt überlastete verkehrstechnische Infrastruktur nicht noch weiter strapaziert werden. So fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, den Bau der Westumgehung Unterliederbach in das Planungsvorhaben zur Parkstadt 2 aufzunehmen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat weiter, bei der Planung der Parkstadt 2 die Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 bis zur Jahrhunderthalle, die Anbindung der Parkstadt mit Bussen sowie eine mögliche Unterführung der S-Bahn-Haltestelle "Höchst Farbwerke" in Betracht zu ziehen. Begründung: Im Stadtteil Unterliederbach mangelt es an Raum für Kindergärten, Schulen und der Nachmittagsbetreuung. Eine Erleichterung kann die weitere Bebauung des ehemaligen Silogebietes, der sogenannten Parkstadt 2, bringen. Der tägliche Straßenverkehr lähmt den Stadtteil. Es ist nicht unbekannt, dass die Königsteiner - und Gotenstraße bereits an ihre Grenzen stoßen. Auch die Schmalkaldener - und Hunsrückstraße sind bereits jetzt ausgelastet. Es bedarf dringend der Westumgehung um den Stadtteil nicht weiter zu belasten. Auch der öffentliche Nahverkehr in Unterliederbach bedarf der Überarbeitung. Die Erweiterung der Parkstadt sollte daher mit Bedacht und Weitsicht erfolgen. Antragsteller: SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 801/6 wird so lange zurückgestellt, bis der entsprechende Vortrag des Magistrats (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Silogebiet") zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Ortsbeirates 6 steht. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 801/6 wurde zurückgezogen.
Parteien: SPD, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 739/6 Betreff: Poller Hunsrückstraße/Heimchenweg Vorgang: OM 2855/18 OBR 6; ST 1036/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1036/2018 vorgeschlagene Maßnahme umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2855 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1036 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3400 2018 Die Vorlage OF 739/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 656/6 Betreff: Unterliederbach: Maßnahmen gegen Kaputtfahren eines Pollers Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, das Kaputtfahren des Pollers an der Ecke Heimchenweg/Hunsrückstraße zukünftig zu verhindern. Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde vorgetragen, dass der o.a. Poller immer wieder umgefahren und damit so beschädigt wird, dass er auf Kosten der Stadt Frankfurt neu installiert werden muss bzw. auch längere Zeit nicht vorhanden ist. Da es grundsätzlich sinnvoll erscheint, an der genannten Stelle durch ein Hindernis das Befahren mit Autos zu verhindern, sollte nach einer dauerhafteren Lösung gesucht werden. Möglicherweise reicht es, statt des Pollers einen größeren Findling aufzustellen, aber auch andere Lösungen werden gerne genommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 656/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule: Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, bei dem eine Lösung gesucht wird, wie der Schulweg im Bereich der Schmalkaldener Straße sicherer gestaltet werden kann. Begründung: Die Frage nach der Sicherheit des Schulwegs im direkten Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule wird immer wieder gestellt. Die Möglichkeiten, um zu erreichen, dass eine für alle befriedigende Lösung gefunden wird, sollen bei einem Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung erörtert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule (zweiter Versuch) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich des Schulwegs zur Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Dieser Antrag wurde so ähnlich bereits am 9. April 2017 in den Ortsbeirat eingebracht, dann jedoch zurück gezogen, weil glaubwürdig erklärt worden war, dass der Eingang an der Schmalkaldener Straße geschlossen ist und nicht benutzt wird. Es würden keine Kinder entlang der Schmalkaldener Straße laufen und deswegen sei Tempo 30 nicht sinnvoll, hieß es damals. Nun melden sich aber verschiedene Mitglieder der Schulgemeinde zu Wort und fordern vehement Tempo 30 zum Schutz der Kinder. Die Situation habe sich insofern geändert, dass der Schulwegeplan geändert worden sei und nun sehr wohl die Schmalkaldener Straße Teil des Schulwegs sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 631/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 632/6 Betreff: Poller Hunsrückstraße/Heimchenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beschädigung der Poller auf der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg verhindern. Dies könnten z.B. schwere Steinpoller oder auch elastische Poller sein. Begründung: Seit dem Aufstellen der Poller auf der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg werden diese häufig von Fahrzeugen beschädigt oder umgefahren und müssen ausgetauscht werden. Eine Abhilfe könnten hier schwere Steinpoller oder elastische Poller schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2855 2018 Die Vorlage OF 632/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2018, OF 601/6 Betreff: Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch das Anbringen von Pollern das illegale Parken auf den Sperrflächen in der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg unterbunden wird. Begründung: Anwohner haben sich über illegal auf den Sperrflächen abgestellte Autos beklagt, wodurch sie zum Teil Probleme haben, aus ihren Ausfahrten zu kommen. Das Aufstellen von Pollern könnte dieses Problem beheben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2766 2018 Die Vorlage OF 601/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 535/6 Betreff: Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI Vorgang: OM 157/06 OBR 6; ST 876/06 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Fußwegs, der zwischen dem Gewerbepark Löw und dem ALDI-Markt von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße führt (laut ST 876 vom 04.09.2006 ist das der angrenzende ALDI-Markt), zu kontaktieren, um eine Lösung dafür zu finden, dass der Weg auf dem Abschnitt zwischen der Schmalkaldener Straße und dem Eingang zur Karl-von-Ibell-Schule ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Der oben genannte Wegabschnitt ist zwar im Eigentum des angrenzenden ALDI-Markts und wird durch den Parkplatz während der Öffnungszeiten (Montag-Samstag von 08.00 h - 21.00 h) beleuchtet, zu den anderen Zeiten ist er allerdings völlig dunkel. Der gesamte Weg wird unter anderem dazu genutzt, um vom Bahnhof Unterliederbach (die Züge kommen dort von morgens 04:51 h bis nachts 01:01 an) direkt zur Wartburgstraße sowie von der Schmalkaldener Straße zum Eingang der Karl-von-Ibell-Schule zu gelangen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Magistrat beim Eigentümer darum bemüht, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten des ALDI-Markts eine ausreichende Beleuchtung des genannten Abschnitts gewährleistet ist. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2546 2017 Die Vorlage OF 535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 486/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls in einem Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern Lösungen zu erarbeiten: 1. Ist es möglich, das Parken auf dem Gehweg in Höhe der Liederbacher Str. 84-86 in Richtung Geißspitzweg bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Querungshilfe zu verlängern? 2. Besteht die Möglichkeit, gegenüber der Einmündung der Wagengasse in die Liederbacher Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen? 3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Parksituation sowie die ausufernde und daher unklare Beschilderung (absolute und eingeschränkte Halteverbote) im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg zu verbessern? 4. Mit welchen Maßnahmen kann zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder aus dem nahegelegenen Kindergarten bzw. der nahegelegenen Schule, beigetragen werden? Begründung: Die Verkehrssituation im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg ist sehr unübersichtlich. Mehrere Bürger sind auf uns zugekommen und haben verschiedene Probleme vorgetragen. Das Gebiet in der Liederbacher Straße vor und nach dem Unterliederbacher Markt bedarf einer grundsätzlichen Prüfung bezüglich der Verkehrssituation, die mit den hier gestellten Fragen an den Magistrat angestoßen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2017 Die Vorlage OF 486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 487/6 Betreff: Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen Vorgang: OM 1028/16 OBR 6; ST 588/17; ST 1719/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Stellungnahme ST1719 zu kontrollieren. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena wird auf dem Radfahrstreifen auf der Hunsrückstraße mit "Gewohnheitsrecht" weiterhin geparkt. Hier sind verstärkte Kontrollen besonders während der Veranstaltungen erforderlich. Begründung: Wie auch bei vielen anderen Maßnahmen, kann wenig auf die freiwillige Selbstkontrolle gesetzt werden. Um Glaubwürdigkeit herzustellen, müssen Magistratsbeschlüsse nicht nur umgesetzt, sondern auch deren Einhaltung kontrolliert werden, sonst ändert sich an der festgestellten Gefahrensituation leider nichts. Laut Presseinformationen sind während einer Veranstaltung 170 parkende PKW auf dem Radfahrstreifen gezählt worden und der ruhende Verkehr wurde nicht überwacht. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 588 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1719 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2350 2017 Die Vorlage OF 487/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2017, OF 444/6 Betreff: Unterliederbach - Fahrbahnquerung Schmalkaldener Straße, Höhe Ibellstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bestehende Querungshilfe so auszubauen, dass die Verkehrsteilnehmer diese besser wahrnehmen können oder einen Fußgängerüberweg einzurichten. Fußgänger und Radfahrer nehmen die vorhandene nur gekennzeichnete Lösung nicht an, da die Querungshilfe bei der Verkehrsmenge zu unsicher erscheint. Eine Aufpflasterung o.ä. würde eine weitere Überfahrung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ermöglichen und den Querenden ein sicheres Gefühl vermitteln. Begründung: Aus dem Wohngebiet kommende Menschen nutzen die Felder auf der anderen Straßenseite als Naherholungsgebiet und Ort für sportliche Aktivitäten (Skaten, Radfahren Joggen). Zudem ist es die direkte straßenferne Verbindung zwischen Unterliederbach, Sindlingen und Zeilsheim. Die Radwegführung an diesem Punkt (Lücke 16) sieht eine Radwegpflicht vor. Da der Radweg von Höchst kommend auf der rechten Seite vor der Einmündung der Ibellstraße endet, müssen die Radfahrer an diesem Punkt die Straßenseite wechseln, um auf der anderen Seite den Zweirichtungsradweg nutzen zu können. Quelle: Google Maps Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1917 2017 Die Vorlage OF 444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 375/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Bilder lassen die Gefahrenlage erkennen. Man beachte den gesperrten Bürgersteig im zweiten Bild. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Betreff: Höchst: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der OBR 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen, ob die östliche Bushaltestelle "Wasgaustraße" auf der Liederbacher Straße verlegt werden kann. Begründung: Auf der Liederbacher Straße gibt es im Bereich des Flurstückes 63/15 die Bushaltestelle "Wasgaustraße". Im weiteren Verlauf der Liederbacher Straße mündet, unmittelbar nach der Bushaltestelle, von links die Idarwaldstraße ein. Die Idarwaldstraße ist der Verbindungsweg von der Schmalkaldener Straße auf die Liederbacher Straße. Beim rechts Einbiegen von der Idarwaldstraße auf die Liederbacher Straße achten die Verkehrsteilnehmer vornehmlich auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße. Vom Verkehrsfluss kann von rechts kein Fahrzeug kommen, da an dieser Stelle die Liederbacher Straße zwei Fahrspuren hat. Nun befindet sich aktuell die Bushaltestelle Wasgaustraße nahe dieser Einmündung. Fahrzeuge, die die haltenden Busse passieren, weichen auf die Gegenfahrbahn aus. In der Folge kommt es durch die aus der Idarwaldstraße einfahrenden Fahrzeuge, häufig zu gefährlichen Fahrzeug-Begegnungen und "Beinaheunfällen". Um diesen Gefahrenschwerpunkt zu entschärfen bzw. der gegebene Unfallgefahr entgegen zu wirken, wäre zu prüfen, ob eine Verlegung der Bushaltestelle, in Richtung Liederbacher Straße 38 bzw. 36B, möglich wäre. Da es sich um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, wäre eine Umsetzung im Rahmen einer anstehenden baulichen Modernisierung kostenneutral realisierbar. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 322/6 Betreff: Bei Veranstaltungen in Ballsporthalle oder Jahrhunderthalle Ampeln nicht ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle oder der Jahrhunderthalle die Ampeln in den zuführenden Straßen nachts nicht ausgeschaltet werden. Begründung: Die Fußgängerampeln in der Hunsrückstraße und der Schmalkaldener Straße werden nachts ausgeschaltet. Wenn dann aber die Besucher von Veranstaltungen in der Ballsport- oder Jahrhunderthalle nach Hause fahren, kommt man als FußgängerIn nicht mehr über die Straße. Wenn es möglich ist, zugunsten des Autoverkehrs eigene Verkehrsregeln bei Veranstaltungen zu schaffen (Radweg wird in Parkplatz umfunktioniert), sollte es auch möglich sein, Ampeln, die sonst nachts abgeschaltet sind, bei solchen Anlässen mit viel Verkehr in Betrieb zu lassen, auch wenn dies nur zum Vorteil der FußgängerInnen ist und nicht zum Vorteil des Autoverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 322/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 321/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 321/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängerampel in der Hunsrückstraße auch nachts schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten das Amt 36 zu beauftragen, die Ampelschaltung der Fußgängerampeln in der Hunsrückstraße und der Schmalkaldenerstraße durchgängig in Betrieb zu lassen. Begründung: Links und rechts der Hunsrückstraße & Schmalkaldenerstraße befinden sich mittlerweile Wohngebiete. Die Bürger müssen die Straße auch nachts sicher queren können. Besonders nach Veranstaltungen in der Jahrhunderthalle und der Ballsporthalle ist durch den Verkehr zur A66 ein Queren der Straße praktisch nicht möglich. Da die Lichtzeichenanlage nur auf Anforderung der Fußgänger reagiert, bedeutet der durchgängige Betrieb keine Einschränkung für den Autoverkehr, solange kein Fußgänger queren möchte. Antragsteller: SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 321/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der FREIE WÄHLER und der GRÜNEN erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1249 2017 Die Vorlage OF 321/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 272/6 Betreff: Radverkehr in der Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge hierzu beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Lösung für den Radverkehr entlang der Hunsrückstraße bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zu finden, die die Sicherheit gegenüber dem jetzigen Zustand erhöht. Begründung: Entlang der Hunsrückstraße verläuft auf beiden Seiten ein Radweg. Die vielbefahrene Hauptverkehrsstraße kann so auch mit dem Fahrrad sicher benutzt werden. Normalerweise! Bei Veranstaltungen in der nahe gelegenen Ballsporthalle werden jedoch die Verkehrsschilder geändert und das Parken wird auf dem Radweg erlaubt. Dadurch wird die Straße jedoch sehr eng und für RadfahrerInnen entstehen gefährliche Situationen. Es ist zu bedenken, dass gleichzeitig gerade wegen der Veranstaltung ein höheres Verkehrsaufkommen besteht und außerdem die RadfahrerInnen nahe an einer endlosen Reihe von gerade einparkenden oder eingeparkten Autos entlang fahren müssen, immer mit der Gefahr verbunden, dass doch einmal eine Autotür unbedacht geöffnet wird mit der entsprechenden Unfallgefahr für die RadfahrerInnen. Die Situation ist so nicht haltbar, die Unfallgefahr einfach zu hoch, außerdem drohen der Stadt Frankfurt nachvollziehbare Regressansprüche, falls es zu Verletzungen kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.11.2016, OF 246/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 246/6 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Antragstenor nach dem einleitenden Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat möge hierzu beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Lösung für den Radverkehr entlang der Hunsrückstraße bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zu finden, die die Sicherheit gegenüber dem jetzigen Zustand erhöht. Dabei ist zum Beispiel zu prüfen: 1. Anordnung und Überwachung von Tempo 30 auf dem gesamten Straßenabschnitt nur während der Nutzung der Radwege als Parkplatz; 2. Benutzung der Parkplätze an der Jahrhunderthalle." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1028 2016 1. Die Vorlage OF 246/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 272/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, LINKE. und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, GRÜNE, REP und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 246/6 Betreff: Gefährdung für den Radverkehr durch Parken auf dem Radweg in der Hunsrückstraße Entlang der Hunsrückstraße verläuft auf beiden Seiten ein Radweg. Die vielbefahrene Hauptverkehrsstraße kann so auch mit dem Fahrrad sicher benutzt werden. Normalerweise! Bei Veranstaltungen in der nahe gelegenen Ballsporthalle werden jedoch die Verkehrsschilder geändert und das Parken wird auf dem Radweg erlaubt. Dadurch wird die Straße jedoch sehr eng und für RadfahrerInnen entstehen gefährliche Situationen. Es ist zu bedenken, dass gleichzeitig gerade wegen der Veranstaltung ein höheres Verkehrsaufkommen besteht und außerdem die RadfahrerInnen nahe an einer endlosen Reihe von gerade einparkenden oder eingeparkten Autos entlang fahren müssen, immer mit der Gefahr verbunden, dass doch einmal eine Autotür unbedacht geöffnet wird mit der entsprechenden Unfallgefahr für die RadfahrerInnen. Die Situation ist so nicht haltbar, die Unfallgefahr einfach zu hoch, außerdem drohen der Stadt Frankfurt nachvollziehbare Regressansprüche, falls es zu Verletzungen kommt. Der Ortsbeirat möge hierzu beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Lösung für den Radverkehr entlang der Hunsrückstraße bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zu finden, die die Sicherheit gegenüber dem jetzigen Zustand erhöht. Dabei ist folgendes zu prüfen: 1. Verzicht auf die Parkplätze mindestens auf einer Seite der Straße, Verlagerung des Radverkehrs auf den Radweg auf der anderen Seite (dann in beiden Richtungen und nur unter Überwachung während der entsprechenden Veranstaltungen durch Ordnungskräfte vor Ort) 2. Verzicht auf die Parkplätze auch während Veranstaltungen auf beiden Seiten der Straße. 3. Anordnung und Überwachung von Tempo 30 auf dem gesamten Straßenabschnitt während der Nutzung der Radwege als Parkplatz. Begründung: In Frankfurt werden neue Radwege, die entlang an parkenden Autos geführt werden, mit einem Sicherheitsabstand versehen, weil durch viele Unfälle deutlich wurde, wie gefährlich es für RadfahrerInnen ist, nah an parkenden Autos vorbei zu fahren wegen sich plötzlich öffnender Türen. Das Radfahrbüro der Stadt Frankfurt kann hier aus einem großen Erfahrungsschatz berichten. Gerade auf der Hunsrückstraße wird es aber genau in den beschriebenen Situationen mit viel Parksuchverkehr und viel Verkehr insgesamt praktisch unmöglich für RadfahrerInnen, einen angemessenen Abstand zu den parkenden Autos zu halten. Die Situation kann auf keinen Fall so bleiben, wie sie ist. In Amsterdam, eine Stadt, die mit dem Ausbau des Fahrradverkehrs sehr gute Erfahrungen gemacht hat, gibt es eine Regel: entweder eine Straße hat einen Radweg, oder es wird auf dieser Straße Tempo 30 eingerichtet. Für die RadfahrerInnen wäre es sicher am besten, auf das Parken auf dem Radweg würde auch während der Veranstaltungen verzichtet. Sollten die Widerstände hiergegen aber zu groß sein, um dies durchsetzen zu können, wäre es das Mindeste, dann wenigstens zeitgleich mit dem Aufstellen der Schilder, die das Parken auf dem Radweg erlauben, auch Tempo 30 - Schilder aufzustellen, die genau wie die anderen Schilder nach der Veranstaltung wieder entfernt werden können. Durch niedrigere Geschwindigkeiten werden Risiken automatisch reduziert. Anbei Bilder, die die Situation vor Ort zeigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.11.2016, OF 272/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 246/6 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Antragstenor nach dem einleitenden Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat möge hierzu beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Lösung für den Radverkehr entlang der Hunsrückstraße bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zu finden, die die Sicherheit gegenüber dem jetzigen Zustand erhöht. Dabei ist zum Beispiel zu prüfen: 1. Anordnung und Überwachung von Tempo 30 auf dem gesamten Straßenabschnitt nur während der Nutzung der Radwege als Parkplatz; 2. Benutzung der Parkplätze an der Jahrhunderthalle." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1028 2016 1. Die Vorlage OF 246/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 272/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, LINKE. und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, GRÜNE, REP und FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2016, OF 108/6 Betreff: Unterliederbach: Schulweg an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Passanten zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteiges an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße (Ecke vor Haus Hunsrückstraße 35) durch Kraftfahrzeuge, besonders LKW, wirkungsvoll verhindern. Begründung: Es wird berichtet, dass Kraftfahrzeuge, besonders Lastwagen, die rechtwinklige Kurve falsch einschätzen und mit den Hinterrädern über den schmalen Gehweg fahren. Dort gefährden sie die Passanten und Schulkinder auf ihrem offiziellen Schulweg. Zur Vermeidung von Unfällen sollte der Magistrat hier nach präventiven Lösungen suchen, die diese kritischen Situationen verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 30 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 246 2016 Die Vorlage OF 108/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um nachfolgenden Satz ergänzt wird: "Insbesondere soll dafür gesorgt werden, durch bauliche Maßnahmen die Einhaltung des Halteverbots auf der östlichen Seite des Heimchenwegs durchzusetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 91/6 Betreff: Einmündung der Hunsrückstraße in den Heimchenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen, dass an der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg das Halteverbot im Heimchenweg auf der linken Straßenseite (auf der Seite, auf der sich der Kiosk befindet) konsequent eingehalten wird. Begründung: Um zu verhindern, dass beim Abbiegen von LKWs und ähnlich großen Fahrzeugen an der Einmündung Hunsrückstraße in den Heimchenweg das eintritt, was oben beschrieben ist, ist dort auf auf der linken Seite des Heimchenwegs ein Halteverbot eingerichtet. So können die großen Fahrzeuge beim Einbiegen weit genug ausholen. Leider wird das Halteverbot aber oft missachtet, wodurch der Fahrbahnraum an dieser Stelle deutlich eingeengt wird und es für LKWs usw. zu eng wird, wenn sie um die Kurve fahren und deshalb über den Bürgersteig an der Ecke der Einmündung fahren müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 91/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 108/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 1535/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: > Liederbacher Straße, Höhe Hermann-Waibel-Allee > Schmalkaldener Straße, Höhe Aldi > Sossenheimer Weg, Höhe Teutonenweg > Kurmainzer Straße, Höhe Friedhof Kurmainzer Straße Begründung: Eltern berichteten dem Ortsbeirat von Autofahrer die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. von Autofahrern die Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2015 Die Vorlage OF 1535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1467/6 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, Höhe Heimchenweg, in der Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, ein Vorwarnsignal zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil die Ampel, wenn man die Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, entlang fährt sehr spät zu sehen ist und die Autofahrer dadurch oftmals sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Ein Vorwarnsignal würde hier die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweisen. Zumal an dieser Stelle auch eine Kita beheimatet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4572 2015 Die Vorlage OF 1467/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU gegen SPD und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1466/6 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase für Fußgänger an der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, Höhe Bahnübergang Nachtigallenweg, von jetzt 10 auf 20 Sekunden zu verlängern. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, dass die Grünphase für Fußgänger an dieser Ampel verlängert wird. Sie berichten, dass die Grünphase nicht ausreicht, wenn sie mit ihren Kindern unterwegs sind, um die Straße komplett zu überqueren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4571 2015 Die Vorlage OF 1466/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1468/6 Betreff: Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße in Höhe des Bahnhofs Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rotkammern an der Bedarfsampel Schmalkaldener Straße durch größere Kammern zu ersetzen. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie beobachten, dass an dieser Ampel die Autofahrer oft sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Zu dem wird diese Ampel von Schulkindern aus der Parkstadt auf dem Weg zur Karl-von-Ibell-Schule genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4573 2015 Die Vorlage OF 1468/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1404/6 Betreff: Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die Tempo 30 Schilder vor der Ludwig-Erhard-Schule, welche durch Bäume zugewachsen sind, freizuschneiden. 2. Nach geeigneteren Standorten für die Tempo 30 Beschilderung zu suchen, da das Problem jedes Jahr erneut auftritt. Begründung: Anwohner weisen den Ortsbeirat jedes Jahr erneut darauf hin, dass die Beschilderung "Tempo 30 "durch Bäume verdeckt werden. Dies hat zur Folge, dass die Tempobeschränkung in diesem Bereich übersehen wird. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Schilder freizuschneiden und ggf. nach neuen Standorten zu suchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4316 2015 Die Vorlage OF 1404/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2015, OF 1362/6 Betreff: Hunsrückstraße - Lärmschutzwall verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lärmschutzwall auf der Ostseite der Hunsrückstraße gegenüber des Silogebietes bis zu dem kleinen Parkplatz an der Silostraße verlängert werden kann. Begründung: Durch den Ausbau des Silogebietes hat das Verkehrsaufkommen erheblich zugenommen. Dadurch steigt in gleichem Maße die Lärmbelästigung für das gegenüberliegende "Vogelviertel" in Unterliederbach. Es existiert bereits ein begrünter Lärmschutzwall zum Schutz des "Vogelviertels" auf der Ostseite der Hunsrückstraße. Dieser geht allerdings nur bis etwa zur Hälfte des angrenzenden Viertels. Beim Ausbau des Silogebietes wurde nun auch auf der Westseite der Hunsrückstraße eine Lärmschutzwand für das Neubaugebiet errichtet. Dies zeigt, dass den Planern bewusst ist, welch große Lärmbelastung die Hunsrückstraße für die Anwohner darstellt. Es sollten allerdings alle Bürger in gleichem Maße entlang dieser Straße vor Lärm geschützt werden. Daher möchte der Ortsbeirat vom Magistrat wissen, ob die Möglichkeit besteht, den Wall auf der Ostseite bis fast zur Silostraße zu verlängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1354 2015 Die Vorlage OF 1362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1325/6 Betreff: Warnsignal für die Fußgängerampel in der Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Fußgängerampel auf der Hunsrückstraße, in Höhe des Fußgängerübergangs der HLB, wird von der Silostraße kommend ein Vorwarnsignal installiert. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass Autofahrer durch die Kurve vor der Fußgängerampel zu spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt auch wenn sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Der Ortsbeirat hält es daher für sinnvoll ein Vorwarnsignal zu installieren, welches die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4041 2015 Die Vorlage OF 1325/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2015, OF 1295/6 Betreff: Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen an der Hunsrückstraße / Ecke Schmalkaldender Straße sowie Liederbacher Straße / Philosophenweg als Standorte für Betreuungseinrichtungen geeignet wären. Begründung: Durch das rasante Wachstum des Stadtteils Unterliederbach fehlen Betreuungsplätze; vor allem an Hortplätzen für die Karl-Ibell-Schule (A). In unmittelbarer Nähe der Schule gibt es einige Freiflächen, die für eine kurzfristige Lösung (z.B. Container) geeignet wären. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um Prüfung der Standorte B und C. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2015 Die Vorlage OF 1295/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1244/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil eine Verlegung des Beginns des Tempo 120-Bereichs auf der BAB A66 vor der AS 15 - Kelkheim in Fahrtrichtung Frankfurt vorzuschlagen. Aktuell: KM 6,670 - Vorschlag: KM 7,40 Begründung: Zwischen der Anschlussstelle Zeilsheim und Höchst beginnt der Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist. Damit steht das jetzige Tempo 120-Schild "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus Sicherheitsgründen sowie ökologischen Gesichtspunkten wäre es erstrebenswert, das Schild ca. 750 Meter in Richtung Zeilsheim zu verlegen. Damit stünde es vor dem Hügel und die Kraftfahrzeuge könnten die Bremswirkung des Hügels mit zur Verringerung des gefahrenen Tempos nutzen. Kartenausschnitt: Stadtplan.Frankfurt.de Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt die Vorlage OF 1244/6 in der folgenden geänderten Fassung zur Abstimmung: "Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 `hinter der Kuppe.. Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120)." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird zunächst über die Zulässigkeit der Vorlage in der geänderten Fassung abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3863 2015 1. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung zugelassen. 2. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2014, OF 1160/6 Betreff: Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße durchgängig bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Tempo 30 einzuführen. 2. Die Beschilderung des Tempo 30 Limits auf der gesamten Strecke so anzubringen, dass die Schilder für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich sind. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt und auf das erhöhte Gefahrenpotential aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten auf der genannten Strecke hingewiesen. Im Abschnitt befinden sich eine Kindertagesstätte sowie eine Schule. Dennoch ist nur abschnittsweise Tempo 30 ausgewiesen. Dem Ortsbeirat erschließt es sich nicht, weshalb vor der Ludwig-Erhard Schule und vor dem Kindergarten Tempo 50 ausgewiesen wird und auf Teilstrecken Tempo 30 gilt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat auf der gesamten Länge Tempo 30 einzurichten. Dies würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, zu einer gleichmäßigeren Fahrweise führen und auch den Verkehrslärm reduzieren. Aufgrund der Kürze der Strecke ist ein nennenswerter Zeitverlust auch für Fahrzeuge, die es eilig haben, schon rechnerisch auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3597 2014 Die Vorlage OF 1160/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2014, OF 1059/6 Betreff: Fußweg am Liederbach Auf dem relativ schmalen Fußweg am Liederbach ist zwischen Hans-Böckler-Straße und Wasgaustraße an manchen Stellen die Erde bzw. der Grund so abgerutscht, dass hier der Weg noch zusätzlich verengt ist und zudem auch die Gefahr besteht, dass besonders Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, abrutschen könnten. An diesen Stellen müsste der Untergrund wieder befestigt werden um den Weg breiter und sicherer zu machen. Ebenso sollten auf dem gesamten Weg immer wieder einmal wuchernde Zweige von Bäumen und Sträuchern geschnitten werden, da diese die Breite des Wegs z.T. auch stark einengen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fußweg am Liederbach zwischen Hans-Böckler-Straße und Wasgaustraße an den genannten Stellen auszubessern und auf dem gesamten Weglänge immer wieder einmal wuchernde Zweige von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3278 2014 Die Vorlage OF 1059/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im ersten als auch im zweiten Absatz das Wort "Wasgaustraße" durch das Wort "Hunsrückstraße" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2014, OF 922/6 Betreff: Bücherschrank für den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen und mit der Deutschen Telekom zu vereinbaren, dass die alte, nicht mehr in Verwendung stehende gelbe Telefonzelle an der Ecke Schmalkaldener-straße/Hunsrückstraße auf den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule versetzt wird. Der genaue Standort auf dem Schulhof ist mit dem Schulleiter und dem Ortsbeirat zu vereinbaren. Die Telefonzelle ist so aufzustellen und herzurichten, dass sie als Bücherschrank Verwendung finden kann. Alternativ kann auch eine andere ehemalige gelbe Telfonzelle, die nicht mehr in Gebrauch ist und noch irgendwo im Straßenraum in der näheren Umgebung herumsteht, verwendet werden. Der Ortsbeirat stellt hierfür einen Betrag aus seinem Budget in der Höhe bereit, der auch sonst üblicherweise für das Aufstellen von Bücherschränken zur Verfügung gestellt wird (bis 6.000,-€). Begründung: Die Ludwig-Erhard-Schule ist eine Berufsschule, die von Auszubildenden in Berufen der Telekommunikation besucht wird. Der Schulleiter der Ludwig-Erhard-Schule in Unterliederbach würde gerne eine ehemalige gelbe Telefonzelle im Schulhof seiner Schule aufstellen und darin einen Bücherschrank einrichten. Dies würde nicht nur den Schulhof in origineller Weise bereichern, es käme neben den Schülern auch den Bewohnern Unterliederbachs zugute. Denn der Schulhof ist an dieser Schule offen und für die Bewohner zugänglich. In Unterliederbach gibt es noch keinen Bücherschrank. Die Schule würde die Betreuung des Bücherschranks gewährleisten. Schon lange nicht mehr in Nutztung stehende ehemalige gelbe Telefonzellen stehen immer noch im öffentlichen Straßenraum und gammeln vor sich hin, wie z.B. auch an der o.g. Stelle in Unterliederbach. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 211 2014 Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 715/6 Betreff: Vorplatz Bahnhof Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt an die HLB heranzutreten, damit die HLB auf dem Platz neben dem Bahnhof Unterliederbach veranlasst, 1. dass der Zugang von der Rampe am Ende des Bahnsteigs hin zur Hunsrückstraße für Fußgänger und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen in einen dauerhaft befestigten und begehbaren Zustand versetzt wird, wobei gleichzeitig die dort befindliche Zufahrt für PKW auf die Hunsrückstraße gesperrt wird (sodass nur noch eine Zufahrt auf den Platz bestehen bleibt, nämlich die über die Schmalkaldener Straße), 2. dass der Zugang von der Fußgängerampel in der Schmalkaldener Straße zum Bahnsteig so hergerichtet wird, dass sich dort dauerhaft keine Pfützen mehr bilden. Begründung: Über viele Jahre hinweg hat der Ortsbeirat Anträge gestellt, um die Situation auf dem Platz vor dem Bahnhof Unterliederbach zu verbessern. Bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Es wurden immer nur kleinere Ausbesserungen vorgenommen, die bald schon wieder ihre Wirkung verloren haben. Jetzt hat sich die HLB in Gesprächen bereit erklärt - ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt - die beiden genannten Maßnahmen durchzuführen. Auf die Zufahrt für Autos in der Hunsrückstraße kann verzichtet werden, eine Zufahrt reicht völlig aus. Die Verkehrssituation an der Zufahrt Hunsrückstraße ist auch unübersichtlich und damit gefährlich. Außerdem nutzen Autofahrer den Platz auch schon mal als Umfahrung, um einen Rückstau auf der Schmalkaldener Straße zu umgehen. Das ist nicht mehr möglich, wenn es nur noch eine Zufahrt auf den Platz gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 715/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2273 2013 Die Vorlage OF 715/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2013, OF 673/6 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Kriftler Dreieck und Anschlusstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlusstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches bei der Ausfahrt Zeilsheim ausfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle wie der geschilderte werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Kriftler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie der Anschlusstelle Zeilsheim, der Anschlusstelle Kelkheim, der Anschlusstelle Höchst und der Anschlusstelle Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf oder von der Autobahn ab gefahren werden kann. Die A66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon von der Anschlusstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 km/h übergeht. In der Gegenrichtung gilt von der Anschlusstelle Eschborn kommend ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlusstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jede Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlusstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlusstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis wie geschildert ab der Anschlusstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von Tempo 100km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, für die gesamte Strecke wäre wesentlich sicherer. Folgende weiteren Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlusstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A66 Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter bei der Anschlusstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlusstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlusstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlusstelle Kelkheim/Schmalkaldener Straße eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlusstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen, diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist, als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das aprupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos pro Zeit können die Strecke benutzen. Wenn man sich in Richtung eines staufreien Hessens entwicklen will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden an der Anschlusstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist im direkten Vergleich mit der entgegen gesetzten Fahrtrichtung, in der es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2103 2013 Die Vorlage OF 673/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 554/6 Betreff: Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten Das Verkehrsaufkommen in Unterliederbach im Bereich Hunsrück- und Schmalkaldener Straße wie auch auf der Silostraße ist aktuell bereits hoch, ganz besonders Im Berufsverkehr. Hinzu kommen bald noch die Auswirkungen durch das Neubaugebiet an der Hunsrückstraße. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena sind diese Straßen dann in der Regel hoffnungslos überlastet und an allen möglichen und unmöglichen Stellen parken zudem für die Dauer der Veranstaltung Autos im Straßenraum, weil die offiziellen Parkplatzkapazitäten nicht ausreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt fast niemand zur Fraport-Arena. Ein attraktives Verkehrsmittel zur Anreise zu Veranstaltungen in der Fraport-Arena für Besucher, die ja meist von weiter her anreisen, ist sicher eine Bahnverbindung. So könnte auch das Silobad und das dortige Gewerbegebiet viel besser als bisher durch den ÖPNV angeschlossen werden. Nah zur Ballsporthalle liegt der S-Bahn Halt Farbwerke (angefahren von den Linien S 1 und S 2), lediglich getrennt durch die Gleisanlagen des ehemaligen Güterbahnhofs Höchst. Fast direkt neben der Ballsporthalle verläuft die K-Bahn. Heute gibt es aber keine Möglichkeit die früheren Güterbahnhofsgleise zu überqueren und es gibt an der K-Bahn keine Station an der Fraport-Arena. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. zu untersuchen, wie hoch wäre der Nutzen einer Fußwegeverbindung vom S-Bahn Halt Farbwerke (z.B. als Brücke) und einem Haltepunkt an der K-Bahn in Höhe der Fraport-Arena, bezogen auf die gesamtverkehrliche Situation in diesem Bereich (allgemeine Verkehrssituation, Anbindung für Anwohner und Arbeitnehmer des Gewerbegebiets und der Besucher der Fraport-Arena und des Silobades); 2. mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung einer solchen Fußwegeverbindung und einer geeigneten Station an der K-Bahn - zumindest annähernd - zu rechnen wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 579/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 556 2012 1. Die Vorlage OF 554/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 552/6 Betreff: Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Mit welcher Mehrbelastung für den Verkehr ist nach Fertigstellung des Neubaugebiets auf der Hunsrück- und der Schmalkaldener Straße zu rechnen? 2. Wie wird sich das auf den heute dort schon starken Verkehr, insbesondere zu Berufsverkehrzeiten und wenn eine Veranstaltung in der Ballsporthalle Höchst stattfindet, auswirken? 3. Welche Veränderungen oder Eingriffe in den Verkehr im Vergelich zu heute sind eventuell erforderlich bzw. schon vorgesehen? 4. Wie ist beabsichtigt mit den zur Zeit schon bestehenden, aber nicht in Betrieb befindlichen Ampeln zu verfahren? Begründung: Im genannten Bereich entsteht ein großes Neubaugebiet. Die Auswirkungen auf die Verkehrssituation auf der Hunrück- und Schmalkaldener Straße sollen dargestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 554 2012 Die Vorlage OF 552/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2012, OF 413/6 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Hessen Mobil (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat in der Stellungnahme ST 1410 vom 19.12.2011 mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass außer der Richtwertüberschreitung des Lärmmitteilungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB (A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB (A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 60 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegelpegel für den Nachtbereich (LNight 22:00 bis 6:00 Uhr) bei über 65 dB (A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB (A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00:00 bis 24:00 Uhr) und somit einen 24 Std. Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil und die Lärmschutz-RL-StV, auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 70 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Std. Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB (A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) üblicher Weise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Std. Tages-Durchschnittspegel. Daher ist davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66, der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an Hessen Mobil erneut heranzutreten und mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu abzufordern. Zudem sollen folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zu Grunde und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immis-sionswerte zu Grunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zu Grunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden um weitere, gegebenenfalls, notwendige Lärmschutz-maßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1261 2012 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2012, OF 384/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schulwegeplan für die Karl-von-Ibell-Schule unter dem Gesichtspunkt zu aktualisieren, dass ab dem neuen Schuljahr und nach Fertigstellung der Bebauung Silogebiet auch Kinder aus diesem Gebiet zur Karl-von-Ibell-Schule kommen werden. Begründung: Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden auch die Kinder aus dem Silogebiet in der Karl-von-Ibell-Schule zur Schule gehen, diese werden dann den kurzen Weg entlang der Schmalkaldener Straße zur Schule nutzen. Daher ist es notwendig den Schulwegplan entsprechend rechtzeitig anzupassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1200 2012 Die Vorlage OF 384/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2011, OF 236/6 Betreff: Sanierung Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah Grund zu sanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Höchster Farbenstraße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 779 2012 Die Vorlage OF 236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2011, OF 234/6 Betreff: Ausfahrt aus der Rettungswache des ASB-Höchst in der Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen geeigneten Maßnahmen, zum Beispiel durch eine Ampelsteuerung mit Alarmschaltung, der ASB-Rettungswache in der Silostraße die Ausfahrt der Rettungswagen verbessert und damit auch beschleunigt werden kann. Begründung: Die Ampelanlage an der Kreuzung Silostraße/Hunsrückstraße und die Bushaltestelle "Silobad/Ballsporthalle" in Kombination mit dem hohen Verkehrsfluss sorgen zum Teil für eine Verzögerung der Ausrückzeit der Rettungswagen. Gerade im Rettungswesen kann eine solche Verzögerung lebensbedrohliche Auswirkungen haben. Daher ist es für den Ortsbeirat geboten hier schnelle Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 219 2012 Die Vorlage OF 234/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2011, OF 126/6 Betreff: Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße Vorgang: V 419/07 OBR 6; ST 1803/07; ST 203/08 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie durch geeignete Maßnahmen nach dem Zugang zum ALDI-Parkplatz, wie z.B. ein weiteres Drängelgitter, motorisierten Zweiradfahrern das Passieren dieses Weges unmöglich gemacht werden kann. Begründung: Bereits 2007 wurde auf Anregung des Ortsbeirats an der Schmalkaldener Straße ein Drängelgitter angebracht. Leider hat sich gezeigt das motorisierte Zweiradfahrer über den ALDI-Parkplatz das Drängelgitter umfahren und weiterhin diesen Schleichweg benutzen. Anwohner haben sich nochmal an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, hier für Abhilfe zu sorgen. Sie sorgen sich um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, und sie sind wegen der Lärmbelästigung besorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 110 2011 Die Vorlage OF 126/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2011, OF 121/6 Betreff: Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit Maßnahmen ergriffen werden können, die die Verkehrssicherheit an der Abfahrt von der A66 zur L3016 weiter erhöhen. Begründung: Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen der KEBU nicht ausreichen um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Daher sollten weitere Maßnahmen erwogen werden, welche die Verkehrssicherheit an diesem Punkt erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 108 2011 Die Vorlage OF 121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1143 entstanden aus Vorlage: OF 1495/6 vom 22.05.2010 Betreff: Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, genanntes Straßenkarree in die Liste der zur Grunderneuerung vorgesehenen Straßen aufzunehmen. Begründung: Genannte Straßen einschließlich eines Teiles der anliegenden Parkplätze haben in den letzten Jahren und besonders im vergangenen Winter sehr gelitten. Die Straßen sind schon oft provisorisch repariert worden. Im Übrigen ist zu erwarten, dass auch bei Aufnahme des Straßenkarrees in die Liste noch mindestens ein Winter vergeht, bis eine solche Maßnahme erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1424 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1143 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8508, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 31.05.2005, OI 100 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 09.05.2005 Betreff: Instandsetzung eines Wegstücks Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, das Wegstück entlang des Liederbachs zwischen den Mündungen der Hans-Böckler-Straße und der Ibellstraße auf die Liederbacher Straße aus laufenden Haushaltsmitteln instand setzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2005, B 694 Versandpaket: 08.06.2005 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1024/6 Betreff: Unterliederbach: Instandsetzung Astronomenweg gewährleisten An mehreren Stellen ist der Astronomenweg entlang des Liederbaches so stark erodiert bzw. beschädigt, dass zwei Personen oder Radfahrer aufgrund der Verengung nicht mehr aneinander vorbeikommen können. Als aktuelles Beispiel dafür zeigt das Foto ein aus der Verankerung gerissenes Metallgitter. Es sind weitere Schäden auf dem Astronomenweg zu beobachten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen den Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Astronomenwegs entlang des Liederbachs zwischen der Hunsrückstraße und der Hans-Böckler-Straße schnellstmöglich wieder instand zu setzen. Da immer wieder Schäden an dem Weg passieren, möge der Magistrat prüfen, welche Möglichkeiten sinnvoll sind, den Weg dauerhaft zu befestigen, um zukünftige Schäden zu reduzieren. Begründung: Da der Astronomenweg von zahlreichen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen frequentiert wird, sollte dieser auch nach Überschwemmungen u.ä. auch schnell wieder befahrbar sein. Anlage: Foto Mehmet Agatay Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.05.2024, OF 1031/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5519 2024 Auskunftsersuchen V 955 2024 1. Die Vorlage OF 1024/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1031/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung fraktionslos zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2023, OF 851/6 Betreff: Unterliederbach: Ortstermin mit Bürgerbeteiligung in der Hunsrückstraße endlich durchführen Vorgang: OM 3667/23 OBR 6; ST 1241/23; F 1814/23 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mit der Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 zugesagten Ortstermin unter Beteiligung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner endlich durchzuführen. Begründung: Bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3667 hat der Ortsbeirat beschlossen, dass ein Ortstermin in der Hunsrückstraße initiiert werden soll, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Dem wurde auch mit der Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 entsprochen. Doch wie auch in der Frage F 1814 dargestellt, ist der bereits versprochene Ortstermin bisher nicht zustande gekommen, stattdessen wurde eine Straßenseite überraschend mit einem Halteverbot belegt. Anleger sind verärgert und sehen insbesondere die Gefahr, dass auf der nach Wegfall des Parkens relativ breiten Straße zu schnell gefahren wird. Es ist daher dringend geboten, die Situation vor Ort mit den Betroffenen zu besprechen und mögliche Optionen auszuloten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3667 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 Frage vom 13.07.2023, F 1814 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4377 2023 Die Vorlage OF 851/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 694/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und die Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu initiieren. Im Rahmen dieses Ortstermins soll geprüft werden, - ob und wenn ja welche Möglichkeiten es gibt, die Verkehrsführung zu optimieren, - welche Möglichkeiten bestehen, Parkmöglichkeiten zu ordnen, schaffen bzw. legalisieren (bspw. "Parken auf dem Gehweg") Begründung: Da das "Parken auf dem Gehweg" in der Hunsrückstraße nicht ausdrücklich erlaubt ist, werden die Autos auf der Fahrbahn geparkt. Dies führt allerdings zu Problemen dahingehend, dass Kraftfahrzeuge mit Gegenverkehr nicht mehr aneinander vorbeikommen. Anwohner berichten, dass dies zunehmend zu Problemen und auch gefährlichen Situationen führt. Insbesondere morgens und abends gibt es Hupkonzerte und lautstarke Auseinandersetzungen. Außerdem haben Rettungsfahrzeuge und ebenso wie Fahrzeuge der FES Probleme, die Straße zu passieren. Gleichzeitig ist der Parkdruck in Unterliederbach, ähnlich wie in vielen Stadtteilen Frankfurts, nach wie vor sehr hoch. Entsprechend sollte man nach einer Lösung suchen, bei der keine Parkmöglichkeiten wegfallen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3667 2023 Die Vorlage OF 694/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter dem Wort "Hunsrückstraße" die Worte "(im Abschnitt zwischen Wartburgstraße und Ecke Schmalkaldener Straße)" eingefügt werden sowie dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2023, OF 671/6 Betreff: Unterliederbach: Weg sowie Zaun an der Bahnlinie zwischen Hunsrückstraße und Wachtelweg instandsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den an der Bahnlinie liegenden Weg sowie den Zaun zur Bahnlinie hin instand zu setzen. Begründung: Der o.g. Weg ist eine beliebte Verbindung für die Bewohner des Heimchens zum Bahnhof Unterliederbach. Er kann laut Beschilderung von Fußgängerinnen/Fußgängern sowie von Radfahrerinnen/Radfahrern genutzt werden. Leider ist der Zustand des Wegs sehr schlecht, viele Pflastersteine haben sich angehoben, stellen eine gefährliche Stolperfalle dar und erschweren in der Mobilität eingeschränkten Personen die Nutzung. Der Zaun zum Bahndamm hin ist an vielen Stellen beschädigt. Laut eines Gestattungsvertrags vom 16.10.1986 zwischen der Frankfurt-Königsteiner Eisenbahn AG (jetzt: HLB Basis AG) umfasst die Gestattung den beschriebenen Weg und den Zaun. Der Gestattungsnehmer (Straßenbauamt) ist für die Einhaltung der allgemein geltenden Bau- und Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Die Erneuerung bedarf lediglich der Zustimmung der Bahn. Da hier die Sicherheit schon lange nicht mehr gegeben ist, besteht Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3510 2023 Die Vorlage OF 671/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 629/6 Betreff: Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in Idarwaldstraße und Heimchenweg (Nord) Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, in der Idarwaldstraße und ab da im Heimchenweg (ca. Hausnummer 1-11) bis zur Wartburgstraße Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen. Begründung: Die Freigabe zum Fahren gegen die Einbahnstraße in den beiden Straßenabschnitten erleichtert Fahrradfahrer:innen das Erreichen der Häuser, wenn sie von Süden kommen, ohne Umweg über die Hunsrückstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3183 2022 Die Vorlage OF 629/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 606/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, über die Liederbacher Straße auf Höhe der Hunsrückstraße einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner, Kindergartenkinder der Kita Wartburg und Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule & Karl-von-Ibell-Schule nehmen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Wagengasse, sondern queren die Straße direkt an der Liederbacher Straße /Ecke Hunsrückstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder, Schülerinnen und Schüler und Bewohnerinnen und Bewohner sicherer und komfortabler. Abbildung 1: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; Abgerufen am 15.10.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 606/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2022, OF 511/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes 2. Regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit 3. Nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127 Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (s. Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2367 2022 Die Vorlage OF 511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1105/6 Betreff: Unterliederbach: Unfallsituation Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, ein 50er-Schild an der Kreuzung zwischen Schmalkaldenerstrasse (ortsauswärt/ Richtung Liederbach/ hinter der Autobahn) und dem Feldweg anzubringen und regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. 2. Sollte es dort bereits Unfälle gegeben haben, wird der Magistrat gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie Unfälle an dieser Stelle vermieden werden können. Begründung: Der Feldweg wird aufgrund der Hundetagesstätte, des Reiterhofs und des Grundstückes der Feuerwehr sowie der dort befindlichen Landwirtschaft und der Wohnungen rege genutzt. Ein beliebter Weg ist die Schmalkaldener Strasse stadteinwärts. Allerdings fahren viele, so die Aussage einiger Bürger, von der Autobahn mit bis zu 100 km/h ab, was an der Kreuzung zu Unfällen führen kann. Zuvor war an der Autobahnabfahrt ein 50er-Schild, welches entfernt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2019, OF 1148/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Unterbrechung der Sitzung von 19.10 Uhr bis 19.26 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5245 2019 1. Die Vorlage OF 1105/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1148/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1104/6 Betreff: Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach Vorgang: M 18/19 Der Presse konnte entnommen werden, dass das Planungsdezernat einen Gewerbeflächen-Entwicklungsplan angekündigt hat. Im Fokus steht dabei auch das Gebiet zwischen A 66 und Schmalkaldener Straße, nördlich der Autobahn in Unterliederbach. Ebenso wird berichtet, dass der vom Magistrat beschlossene Schulentwicklungsplan für berufliche Schulen vorsieht, dass die Paul-Ehrlich-Schule (Höchst) und die Ludwig-Ehrhard-Schule (Unterliederbach) auf einem gemeinsamen Berufsbildungs-Campus an der Hermann-Waibel-Allee kooperieren sollen. Unterliederbach ist ein stark wachsender Stadtteil. Aktuell wird der Bebauungsplan 926 "Nordwestlich Silobad" aufgestellt. In der Magistratsvorlage M 18 vom 08.02.2019 heißt es, das die Zielgröße von 1.000 Wohnungen auf der Annahme basiert, "dass das daraus resultierende Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann." Schon daran gibt es Zweifel bei den Betroffenen. Ein zusätzliches Gewerbegebiet sowie ein Schulcampus in diesem Bereich könnten die Verkehrssituation verschärfen und die Zahl der Wohnungen im o.g. Bebauungsgebiet in Frage stellen, zumal die Frage der Erschließung von dem in Aussicht genommen Grundstück für den Schulcampus aus Sicht des Ortsbeirats noch nicht geklärt ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Falle, dass die Errichtung eines Gewerbegebiets zwischen A66 und Schmalkaldener Straße konkret wird, dem Ortsbeirat die Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Infrastruktur, insbesondere Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, rechtzeitig vorzustellen. 2. Darzulegen wie der geplante Berufsschulcampus verkehrlich angebunden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5048 2019 Die Vorlage OF 1104/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2018, OF 803/6 Betreff: Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weiß um den Bedarf an finanziell erschwinglichem Wohnraum. Grundsätzlich wird die Erweiterung der Parkstadt im Rahmen einer maßvollen Bebauung befürwortet. Jedoch stellen weitere/neue Wohneinheiten die bereits heute völlig überlastete Verkehrsinfrastruktur des Stadtteiles vor große Herausforderungen. Um das Straßennetz nicht noch weiter zu strapazieren, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, den Bau der Westumgehung Unterliederbach in das Planungsvorhaben zur Parkstadt II aufzunehmen. Begründung: Der tägliche Straßenverkehr lähmt den Stadtteil Unterliederbach. Es ist nicht unbekannt, dass die Königsteiner - und Gotenstraße bereits an ihre Grenzen stoßen. Auch die Schmalkaldener - und Hunsrückstraße sind bereits jetzt ausgelastet. Es bedarf dringend der Westumgehung um Unterliederbach nicht weiter zu belasten. Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3782 2018 Die Vorlage OF 803/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2018, OF 801/6 Betreff: Unterliederbach: Erweiterung des Silogebietes um die Parkstadt II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weiß um den Bedarf an finanziell erschwinglichem Wohnraum. Grundsätzlich steht er der weiteren Entwicklung des Silogebietes, d.h. einer Erweiterung der Parkstadt, um Mehrfamilienhäuser positiv gegenüber. Die geplanten 1.000 Wohneinheiten stellen die bereits sehr ausgelastete Infrastruktur des Stadtteiles in vielerlei Hinsicht vor große Herausforderungen. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der gegenwärtigen Erstellung des Bebauungsplanes ausreichend Fläche für Kindergärten, Schulen und Räumlichkeiten zur Nachmittagsbetreuung einzuplanen. Gleichzeitig darf mit dem neuen Bebauungsplan, die bereits jetzt überlastete verkehrstechnische Infrastruktur nicht noch weiter strapaziert werden. So fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, den Bau der Westumgehung Unterliederbach in das Planungsvorhaben zur Parkstadt 2 aufzunehmen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat weiter, bei der Planung der Parkstadt 2 die Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 bis zur Jahrhunderthalle, die Anbindung der Parkstadt mit Bussen sowie eine mögliche Unterführung der S-Bahn-Haltestelle "Höchst Farbwerke" in Betracht zu ziehen. Begründung: Im Stadtteil Unterliederbach mangelt es an Raum für Kindergärten, Schulen und der Nachmittagsbetreuung. Eine Erleichterung kann die weitere Bebauung des ehemaligen Silogebietes, der sogenannten Parkstadt 2, bringen. Der tägliche Straßenverkehr lähmt den Stadtteil. Es ist nicht unbekannt, dass die Königsteiner - und Gotenstraße bereits an ihre Grenzen stoßen. Auch die Schmalkaldener - und Hunsrückstraße sind bereits jetzt ausgelastet. Es bedarf dringend der Westumgehung um den Stadtteil nicht weiter zu belasten. Auch der öffentliche Nahverkehr in Unterliederbach bedarf der Überarbeitung. Die Erweiterung der Parkstadt sollte daher mit Bedacht und Weitsicht erfolgen. Antragsteller: SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 801/6 wird so lange zurückgestellt, bis der entsprechende Vortrag des Magistrats (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Silogebiet") zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Ortsbeirates 6 steht. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 801/6 wurde zurückgezogen.
Parteien: SPD, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 739/6 Betreff: Poller Hunsrückstraße/Heimchenweg Vorgang: OM 2855/18 OBR 6; ST 1036/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1036/2018 vorgeschlagene Maßnahme umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2855 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1036 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3400 2018 Die Vorlage OF 739/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 656/6 Betreff: Unterliederbach: Maßnahmen gegen Kaputtfahren eines Pollers Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, das Kaputtfahren des Pollers an der Ecke Heimchenweg/Hunsrückstraße zukünftig zu verhindern. Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde vorgetragen, dass der o.a. Poller immer wieder umgefahren und damit so beschädigt wird, dass er auf Kosten der Stadt Frankfurt neu installiert werden muss bzw. auch längere Zeit nicht vorhanden ist. Da es grundsätzlich sinnvoll erscheint, an der genannten Stelle durch ein Hindernis das Befahren mit Autos zu verhindern, sollte nach einer dauerhafteren Lösung gesucht werden. Möglicherweise reicht es, statt des Pollers einen größeren Findling aufzustellen, aber auch andere Lösungen werden gerne genommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 656/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule: Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, bei dem eine Lösung gesucht wird, wie der Schulweg im Bereich der Schmalkaldener Straße sicherer gestaltet werden kann. Begründung: Die Frage nach der Sicherheit des Schulwegs im direkten Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule wird immer wieder gestellt. Die Möglichkeiten, um zu erreichen, dass eine für alle befriedigende Lösung gefunden wird, sollen bei einem Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung erörtert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule (zweiter Versuch) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich des Schulwegs zur Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Dieser Antrag wurde so ähnlich bereits am 9. April 2017 in den Ortsbeirat eingebracht, dann jedoch zurück gezogen, weil glaubwürdig erklärt worden war, dass der Eingang an der Schmalkaldener Straße geschlossen ist und nicht benutzt wird. Es würden keine Kinder entlang der Schmalkaldener Straße laufen und deswegen sei Tempo 30 nicht sinnvoll, hieß es damals. Nun melden sich aber verschiedene Mitglieder der Schulgemeinde zu Wort und fordern vehement Tempo 30 zum Schutz der Kinder. Die Situation habe sich insofern geändert, dass der Schulwegeplan geändert worden sei und nun sehr wohl die Schmalkaldener Straße Teil des Schulwegs sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 631/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 632/6 Betreff: Poller Hunsrückstraße/Heimchenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beschädigung der Poller auf der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg verhindern. Dies könnten z.B. schwere Steinpoller oder auch elastische Poller sein. Begründung: Seit dem Aufstellen der Poller auf der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg werden diese häufig von Fahrzeugen beschädigt oder umgefahren und müssen ausgetauscht werden. Eine Abhilfe könnten hier schwere Steinpoller oder elastische Poller schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2855 2018 Die Vorlage OF 632/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2018, OF 601/6 Betreff: Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch das Anbringen von Pollern das illegale Parken auf den Sperrflächen in der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg unterbunden wird. Begründung: Anwohner haben sich über illegal auf den Sperrflächen abgestellte Autos beklagt, wodurch sie zum Teil Probleme haben, aus ihren Ausfahrten zu kommen. Das Aufstellen von Pollern könnte dieses Problem beheben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2766 2018 Die Vorlage OF 601/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 535/6 Betreff: Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI Vorgang: OM 157/06 OBR 6; ST 876/06 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Fußwegs, der zwischen dem Gewerbepark Löw und dem ALDI-Markt von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße führt (laut ST 876 vom 04.09.2006 ist das der angrenzende ALDI-Markt), zu kontaktieren, um eine Lösung dafür zu finden, dass der Weg auf dem Abschnitt zwischen der Schmalkaldener Straße und dem Eingang zur Karl-von-Ibell-Schule ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Der oben genannte Wegabschnitt ist zwar im Eigentum des angrenzenden ALDI-Markts und wird durch den Parkplatz während der Öffnungszeiten (Montag-Samstag von 08.00 h - 21.00 h) beleuchtet, zu den anderen Zeiten ist er allerdings völlig dunkel. Der gesamte Weg wird unter anderem dazu genutzt, um vom Bahnhof Unterliederbach (die Züge kommen dort von morgens 04:51 h bis nachts 01:01 an) direkt zur Wartburgstraße sowie von der Schmalkaldener Straße zum Eingang der Karl-von-Ibell-Schule zu gelangen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Magistrat beim Eigentümer darum bemüht, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten des ALDI-Markts eine ausreichende Beleuchtung des genannten Abschnitts gewährleistet ist. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2546 2017 Die Vorlage OF 535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 486/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls in einem Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern Lösungen zu erarbeiten: 1. Ist es möglich, das Parken auf dem Gehweg in Höhe der Liederbacher Str. 84-86 in Richtung Geißspitzweg bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Querungshilfe zu verlängern? 2. Besteht die Möglichkeit, gegenüber der Einmündung der Wagengasse in die Liederbacher Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen? 3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Parksituation sowie die ausufernde und daher unklare Beschilderung (absolute und eingeschränkte Halteverbote) im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg zu verbessern? 4. Mit welchen Maßnahmen kann zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder aus dem nahegelegenen Kindergarten bzw. der nahegelegenen Schule, beigetragen werden? Begründung: Die Verkehrssituation im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg ist sehr unübersichtlich. Mehrere Bürger sind auf uns zugekommen und haben verschiedene Probleme vorgetragen. Das Gebiet in der Liederbacher Straße vor und nach dem Unterliederbacher Markt bedarf einer grundsätzlichen Prüfung bezüglich der Verkehrssituation, die mit den hier gestellten Fragen an den Magistrat angestoßen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2017 Die Vorlage OF 486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 487/6 Betreff: Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen Vorgang: OM 1028/16 OBR 6; ST 588/17; ST 1719/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Stellungnahme ST1719 zu kontrollieren. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena wird auf dem Radfahrstreifen auf der Hunsrückstraße mit "Gewohnheitsrecht" weiterhin geparkt. Hier sind verstärkte Kontrollen besonders während der Veranstaltungen erforderlich. Begründung: Wie auch bei vielen anderen Maßnahmen, kann wenig auf die freiwillige Selbstkontrolle gesetzt werden. Um Glaubwürdigkeit herzustellen, müssen Magistratsbeschlüsse nicht nur umgesetzt, sondern auch deren Einhaltung kontrolliert werden, sonst ändert sich an der festgestellten Gefahrensituation leider nichts. Laut Presseinformationen sind während einer Veranstaltung 170 parkende PKW auf dem Radfahrstreifen gezählt worden und der ruhende Verkehr wurde nicht überwacht. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 588 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1719 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2350 2017 Die Vorlage OF 487/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2017, OF 444/6 Betreff: Unterliederbach - Fahrbahnquerung Schmalkaldener Straße, Höhe Ibellstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bestehende Querungshilfe so auszubauen, dass die Verkehrsteilnehmer diese besser wahrnehmen können oder einen Fußgängerüberweg einzurichten. Fußgänger und Radfahrer nehmen die vorhandene nur gekennzeichnete Lösung nicht an, da die Querungshilfe bei der Verkehrsmenge zu unsicher erscheint. Eine Aufpflasterung o.ä. würde eine weitere Überfahrung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ermöglichen und den Querenden ein sicheres Gefühl vermitteln. Begründung: Aus dem Wohngebiet kommende Menschen nutzen die Felder auf der anderen Straßenseite als Naherholungsgebiet und Ort für sportliche Aktivitäten (Skaten, Radfahren Joggen). Zudem ist es die direkte straßenferne Verbindung zwischen Unterliederbach, Sindlingen und Zeilsheim. Die Radwegführung an diesem Punkt (Lücke 16) sieht eine Radwegpflicht vor. Da der Radweg von Höchst kommend auf der rechten Seite vor der Einmündung der Ibellstraße endet, müssen die Radfahrer an diesem Punkt die Straßenseite wechseln, um auf der anderen Seite den Zweirichtungsradweg nutzen zu können. Quelle: Google Maps Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1917 2017 Die Vorlage OF 444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 375/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Bilder lassen die Gefahrenlage erkennen. Man beachte den gesperrten Bürgersteig im zweiten Bild. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Betreff: Höchst: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der OBR 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen, ob die östliche Bushaltestelle "Wasgaustraße" auf der Liederbacher Straße verlegt werden kann. Begründung: Auf der Liederbacher Straße gibt es im Bereich des Flurstückes 63/15 die Bushaltestelle "Wasgaustraße". Im weiteren Verlauf der Liederbacher Straße mündet, unmittelbar nach der Bushaltestelle, von links die Idarwaldstraße ein. Die Idarwaldstraße ist der Verbindungsweg von der Schmalkaldener Straße auf die Liederbacher Straße. Beim rechts Einbiegen von der Idarwaldstraße auf die Liederbacher Straße achten die Verkehrsteilnehmer vornehmlich auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße. Vom Verkehrsfluss kann von rechts kein Fahrzeug kommen, da an dieser Stelle die Liederbacher Straße zwei Fahrspuren hat. Nun befindet sich aktuell die Bushaltestelle Wasgaustraße nahe dieser Einmündung. Fahrzeuge, die die haltenden Busse passieren, weichen auf die Gegenfahrbahn aus. In der Folge kommt es durch die aus der Idarwaldstraße einfahrenden Fahrzeuge, häufig zu gefährlichen Fahrzeug-Begegnungen und "Beinaheunfällen". Um diesen Gefahrenschwerpunkt zu entschärfen bzw. der gegebene Unfallgefahr entgegen zu wirken, wäre zu prüfen, ob eine Verlegung der Bushaltestelle, in Richtung Liederbacher Straße 38 bzw. 36B, möglich wäre. Da es sich um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, wäre eine Umsetzung im Rahmen einer anstehenden baulichen Modernisierung kostenneutral realisierbar. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 322/6 Betreff: Bei Veranstaltungen in Ballsporthalle oder Jahrhunderthalle Ampeln nicht ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle oder der Jahrhunderthalle die Ampeln in den zuführenden Straßen nachts nicht ausgeschaltet werden. Begründung: Die Fußgängerampeln in der Hunsrückstraße und der Schmalkaldener Straße werden nachts ausgeschaltet. Wenn dann aber die Besucher von Veranstaltungen in der Ballsport- oder Jahrhunderthalle nach Hause fahren, kommt man als FußgängerIn nicht mehr über die Straße. Wenn es möglich ist, zugunsten des Autoverkehrs eigene Verkehrsregeln bei Veranstaltungen zu schaffen (Radweg wird in Parkplatz umfunktioniert), sollte es auch möglich sein, Ampeln, die sonst nachts abgeschaltet sind, bei solchen Anlässen mit viel Verkehr in Betrieb zu lassen, auch wenn dies nur zum Vorteil der FußgängerInnen ist und nicht zum Vorteil des Autoverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 322/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 321/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 321/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängerampel in der Hunsrückstraße auch nachts schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten das Amt 36 zu beauftragen, die Ampelschaltung der Fußgängerampeln in der Hunsrückstraße und der Schmalkaldenerstraße durchgängig in Betrieb zu lassen. Begründung: Links und rechts der Hunsrückstraße & Schmalkaldenerstraße befinden sich mittlerweile Wohngebiete. Die Bürger müssen die Straße auch nachts sicher queren können. Besonders nach Veranstaltungen in der Jahrhunderthalle und der Ballsporthalle ist durch den Verkehr zur A66 ein Queren der Straße praktisch nicht möglich. Da die Lichtzeichenanlage nur auf Anforderung der Fußgänger reagiert, bedeutet der durchgängige Betrieb keine Einschränkung für den Autoverkehr, solange kein Fußgänger queren möchte. Antragsteller: SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 321/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der FREIE WÄHLER und der GRÜNEN erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1249 2017 Die Vorlage OF 321/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 272/6 Betreff: Radverkehr in der Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge hierzu beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Lösung für den Radverkehr entlang der Hunsrückstraße bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zu finden, die die Sicherheit gegenüber dem jetzigen Zustand erhöht. Begründung: Entlang der Hunsrückstraße verläuft auf beiden Seiten ein Radweg. Die vielbefahrene Hauptverkehrsstraße kann so auch mit dem Fahrrad sicher benutzt werden. Normalerweise! Bei Veranstaltungen in der nahe gelegenen Ballsporthalle werden jedoch die Verkehrsschilder geändert und das Parken wird auf dem Radweg erlaubt. Dadurch wird die Straße jedoch sehr eng und für RadfahrerInnen entstehen gefährliche Situationen. Es ist zu bedenken, dass gleichzeitig gerade wegen der Veranstaltung ein höheres Verkehrsaufkommen besteht und außerdem die RadfahrerInnen nahe an einer endlosen Reihe von gerade einparkenden oder eingeparkten Autos entlang fahren müssen, immer mit der Gefahr verbunden, dass doch einmal eine Autotür unbedacht geöffnet wird mit der entsprechenden Unfallgefahr für die RadfahrerInnen. Die Situation ist so nicht haltbar, die Unfallgefahr einfach zu hoch, außerdem drohen der Stadt Frankfurt nachvollziehbare Regressansprüche, falls es zu Verletzungen kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.11.2016, OF 246/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 246/6 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Antragstenor nach dem einleitenden Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat möge hierzu beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Lösung für den Radverkehr entlang der Hunsrückstraße bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zu finden, die die Sicherheit gegenüber dem jetzigen Zustand erhöht. Dabei ist zum Beispiel zu prüfen: 1. Anordnung und Überwachung von Tempo 30 auf dem gesamten Straßenabschnitt nur während der Nutzung der Radwege als Parkplatz; 2. Benutzung der Parkplätze an der Jahrhunderthalle." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1028 2016 1. Die Vorlage OF 246/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 272/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, LINKE. und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, GRÜNE, REP und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 246/6 Betreff: Gefährdung für den Radverkehr durch Parken auf dem Radweg in der Hunsrückstraße Entlang der Hunsrückstraße verläuft auf beiden Seiten ein Radweg. Die vielbefahrene Hauptverkehrsstraße kann so auch mit dem Fahrrad sicher benutzt werden. Normalerweise! Bei Veranstaltungen in der nahe gelegenen Ballsporthalle werden jedoch die Verkehrsschilder geändert und das Parken wird auf dem Radweg erlaubt. Dadurch wird die Straße jedoch sehr eng und für RadfahrerInnen entstehen gefährliche Situationen. Es ist zu bedenken, dass gleichzeitig gerade wegen der Veranstaltung ein höheres Verkehrsaufkommen besteht und außerdem die RadfahrerInnen nahe an einer endlosen Reihe von gerade einparkenden oder eingeparkten Autos entlang fahren müssen, immer mit der Gefahr verbunden, dass doch einmal eine Autotür unbedacht geöffnet wird mit der entsprechenden Unfallgefahr für die RadfahrerInnen. Die Situation ist so nicht haltbar, die Unfallgefahr einfach zu hoch, außerdem drohen der Stadt Frankfurt nachvollziehbare Regressansprüche, falls es zu Verletzungen kommt. Der Ortsbeirat möge hierzu beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Lösung für den Radverkehr entlang der Hunsrückstraße bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zu finden, die die Sicherheit gegenüber dem jetzigen Zustand erhöht. Dabei ist folgendes zu prüfen: 1. Verzicht auf die Parkplätze mindestens auf einer Seite der Straße, Verlagerung des Radverkehrs auf den Radweg auf der anderen Seite (dann in beiden Richtungen und nur unter Überwachung während der entsprechenden Veranstaltungen durch Ordnungskräfte vor Ort) 2. Verzicht auf die Parkplätze auch während Veranstaltungen auf beiden Seiten der Straße. 3. Anordnung und Überwachung von Tempo 30 auf dem gesamten Straßenabschnitt während der Nutzung der Radwege als Parkplatz. Begründung: In Frankfurt werden neue Radwege, die entlang an parkenden Autos geführt werden, mit einem Sicherheitsabstand versehen, weil durch viele Unfälle deutlich wurde, wie gefährlich es für RadfahrerInnen ist, nah an parkenden Autos vorbei zu fahren wegen sich plötzlich öffnender Türen. Das Radfahrbüro der Stadt Frankfurt kann hier aus einem großen Erfahrungsschatz berichten. Gerade auf der Hunsrückstraße wird es aber genau in den beschriebenen Situationen mit viel Parksuchverkehr und viel Verkehr insgesamt praktisch unmöglich für RadfahrerInnen, einen angemessenen Abstand zu den parkenden Autos zu halten. Die Situation kann auf keinen Fall so bleiben, wie sie ist. In Amsterdam, eine Stadt, die mit dem Ausbau des Fahrradverkehrs sehr gute Erfahrungen gemacht hat, gibt es eine Regel: entweder eine Straße hat einen Radweg, oder es wird auf dieser Straße Tempo 30 eingerichtet. Für die RadfahrerInnen wäre es sicher am besten, auf das Parken auf dem Radweg würde auch während der Veranstaltungen verzichtet. Sollten die Widerstände hiergegen aber zu groß sein, um dies durchsetzen zu können, wäre es das Mindeste, dann wenigstens zeitgleich mit dem Aufstellen der Schilder, die das Parken auf dem Radweg erlauben, auch Tempo 30 - Schilder aufzustellen, die genau wie die anderen Schilder nach der Veranstaltung wieder entfernt werden können. Durch niedrigere Geschwindigkeiten werden Risiken automatisch reduziert. Anbei Bilder, die die Situation vor Ort zeigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.11.2016, OF 272/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 246/6 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Antragstenor nach dem einleitenden Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat möge hierzu beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Lösung für den Radverkehr entlang der Hunsrückstraße bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zu finden, die die Sicherheit gegenüber dem jetzigen Zustand erhöht. Dabei ist zum Beispiel zu prüfen: 1. Anordnung und Überwachung von Tempo 30 auf dem gesamten Straßenabschnitt nur während der Nutzung der Radwege als Parkplatz; 2. Benutzung der Parkplätze an der Jahrhunderthalle." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1028 2016 1. Die Vorlage OF 246/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 272/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, LINKE. und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, GRÜNE, REP und FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2016, OF 108/6 Betreff: Unterliederbach: Schulweg an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Passanten zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteiges an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße (Ecke vor Haus Hunsrückstraße 35) durch Kraftfahrzeuge, besonders LKW, wirkungsvoll verhindern. Begründung: Es wird berichtet, dass Kraftfahrzeuge, besonders Lastwagen, die rechtwinklige Kurve falsch einschätzen und mit den Hinterrädern über den schmalen Gehweg fahren. Dort gefährden sie die Passanten und Schulkinder auf ihrem offiziellen Schulweg. Zur Vermeidung von Unfällen sollte der Magistrat hier nach präventiven Lösungen suchen, die diese kritischen Situationen verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 30 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 246 2016 Die Vorlage OF 108/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um nachfolgenden Satz ergänzt wird: "Insbesondere soll dafür gesorgt werden, durch bauliche Maßnahmen die Einhaltung des Halteverbots auf der östlichen Seite des Heimchenwegs durchzusetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 91/6 Betreff: Einmündung der Hunsrückstraße in den Heimchenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen, dass an der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg das Halteverbot im Heimchenweg auf der linken Straßenseite (auf der Seite, auf der sich der Kiosk befindet) konsequent eingehalten wird. Begründung: Um zu verhindern, dass beim Abbiegen von LKWs und ähnlich großen Fahrzeugen an der Einmündung Hunsrückstraße in den Heimchenweg das eintritt, was oben beschrieben ist, ist dort auf auf der linken Seite des Heimchenwegs ein Halteverbot eingerichtet. So können die großen Fahrzeuge beim Einbiegen weit genug ausholen. Leider wird das Halteverbot aber oft missachtet, wodurch der Fahrbahnraum an dieser Stelle deutlich eingeengt wird und es für LKWs usw. zu eng wird, wenn sie um die Kurve fahren und deshalb über den Bürgersteig an der Ecke der Einmündung fahren müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 91/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 108/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 1535/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: > Liederbacher Straße, Höhe Hermann-Waibel-Allee > Schmalkaldener Straße, Höhe Aldi > Sossenheimer Weg, Höhe Teutonenweg > Kurmainzer Straße, Höhe Friedhof Kurmainzer Straße Begründung: Eltern berichteten dem Ortsbeirat von Autofahrer die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. von Autofahrern die Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2015 Die Vorlage OF 1535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1467/6 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, Höhe Heimchenweg, in der Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, ein Vorwarnsignal zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil die Ampel, wenn man die Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, entlang fährt sehr spät zu sehen ist und die Autofahrer dadurch oftmals sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Ein Vorwarnsignal würde hier die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweisen. Zumal an dieser Stelle auch eine Kita beheimatet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4572 2015 Die Vorlage OF 1467/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU gegen SPD und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1466/6 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase für Fußgänger an der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, Höhe Bahnübergang Nachtigallenweg, von jetzt 10 auf 20 Sekunden zu verlängern. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, dass die Grünphase für Fußgänger an dieser Ampel verlängert wird. Sie berichten, dass die Grünphase nicht ausreicht, wenn sie mit ihren Kindern unterwegs sind, um die Straße komplett zu überqueren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4571 2015 Die Vorlage OF 1466/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1468/6 Betreff: Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße in Höhe des Bahnhofs Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rotkammern an der Bedarfsampel Schmalkaldener Straße durch größere Kammern zu ersetzen. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie beobachten, dass an dieser Ampel die Autofahrer oft sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Zu dem wird diese Ampel von Schulkindern aus der Parkstadt auf dem Weg zur Karl-von-Ibell-Schule genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4573 2015 Die Vorlage OF 1468/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1404/6 Betreff: Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die Tempo 30 Schilder vor der Ludwig-Erhard-Schule, welche durch Bäume zugewachsen sind, freizuschneiden. 2. Nach geeigneteren Standorten für die Tempo 30 Beschilderung zu suchen, da das Problem jedes Jahr erneut auftritt. Begründung: Anwohner weisen den Ortsbeirat jedes Jahr erneut darauf hin, dass die Beschilderung "Tempo 30 "durch Bäume verdeckt werden. Dies hat zur Folge, dass die Tempobeschränkung in diesem Bereich übersehen wird. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Schilder freizuschneiden und ggf. nach neuen Standorten zu suchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4316 2015 Die Vorlage OF 1404/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2015, OF 1362/6 Betreff: Hunsrückstraße - Lärmschutzwall verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lärmschutzwall auf der Ostseite der Hunsrückstraße gegenüber des Silogebietes bis zu dem kleinen Parkplatz an der Silostraße verlängert werden kann. Begründung: Durch den Ausbau des Silogebietes hat das Verkehrsaufkommen erheblich zugenommen. Dadurch steigt in gleichem Maße die Lärmbelästigung für das gegenüberliegende "Vogelviertel" in Unterliederbach. Es existiert bereits ein begrünter Lärmschutzwall zum Schutz des "Vogelviertels" auf der Ostseite der Hunsrückstraße. Dieser geht allerdings nur bis etwa zur Hälfte des angrenzenden Viertels. Beim Ausbau des Silogebietes wurde nun auch auf der Westseite der Hunsrückstraße eine Lärmschutzwand für das Neubaugebiet errichtet. Dies zeigt, dass den Planern bewusst ist, welch große Lärmbelastung die Hunsrückstraße für die Anwohner darstellt. Es sollten allerdings alle Bürger in gleichem Maße entlang dieser Straße vor Lärm geschützt werden. Daher möchte der Ortsbeirat vom Magistrat wissen, ob die Möglichkeit besteht, den Wall auf der Ostseite bis fast zur Silostraße zu verlängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1354 2015 Die Vorlage OF 1362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1325/6 Betreff: Warnsignal für die Fußgängerampel in der Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Fußgängerampel auf der Hunsrückstraße, in Höhe des Fußgängerübergangs der HLB, wird von der Silostraße kommend ein Vorwarnsignal installiert. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass Autofahrer durch die Kurve vor der Fußgängerampel zu spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt auch wenn sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Der Ortsbeirat hält es daher für sinnvoll ein Vorwarnsignal zu installieren, welches die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4041 2015 Die Vorlage OF 1325/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2015, OF 1295/6 Betreff: Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen an der Hunsrückstraße / Ecke Schmalkaldender Straße sowie Liederbacher Straße / Philosophenweg als Standorte für Betreuungseinrichtungen geeignet wären. Begründung: Durch das rasante Wachstum des Stadtteils Unterliederbach fehlen Betreuungsplätze; vor allem an Hortplätzen für die Karl-Ibell-Schule (A). In unmittelbarer Nähe der Schule gibt es einige Freiflächen, die für eine kurzfristige Lösung (z.B. Container) geeignet wären. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um Prüfung der Standorte B und C. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2015 Die Vorlage OF 1295/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1244/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil eine Verlegung des Beginns des Tempo 120-Bereichs auf der BAB A66 vor der AS 15 - Kelkheim in Fahrtrichtung Frankfurt vorzuschlagen. Aktuell: KM 6,670 - Vorschlag: KM 7,40 Begründung: Zwischen der Anschlussstelle Zeilsheim und Höchst beginnt der Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist. Damit steht das jetzige Tempo 120-Schild "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus Sicherheitsgründen sowie ökologischen Gesichtspunkten wäre es erstrebenswert, das Schild ca. 750 Meter in Richtung Zeilsheim zu verlegen. Damit stünde es vor dem Hügel und die Kraftfahrzeuge könnten die Bremswirkung des Hügels mit zur Verringerung des gefahrenen Tempos nutzen. Kartenausschnitt: Stadtplan.Frankfurt.de Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt die Vorlage OF 1244/6 in der folgenden geänderten Fassung zur Abstimmung: "Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 `hinter der Kuppe.. Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120)." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird zunächst über die Zulässigkeit der Vorlage in der geänderten Fassung abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3863 2015 1. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung zugelassen. 2. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2014, OF 1160/6 Betreff: Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße durchgängig bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Tempo 30 einzuführen. 2. Die Beschilderung des Tempo 30 Limits auf der gesamten Strecke so anzubringen, dass die Schilder für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich sind. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt und auf das erhöhte Gefahrenpotential aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten auf der genannten Strecke hingewiesen. Im Abschnitt befinden sich eine Kindertagesstätte sowie eine Schule. Dennoch ist nur abschnittsweise Tempo 30 ausgewiesen. Dem Ortsbeirat erschließt es sich nicht, weshalb vor der Ludwig-Erhard Schule und vor dem Kindergarten Tempo 50 ausgewiesen wird und auf Teilstrecken Tempo 30 gilt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat auf der gesamten Länge Tempo 30 einzurichten. Dies würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, zu einer gleichmäßigeren Fahrweise führen und auch den Verkehrslärm reduzieren. Aufgrund der Kürze der Strecke ist ein nennenswerter Zeitverlust auch für Fahrzeuge, die es eilig haben, schon rechnerisch auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3597 2014 Die Vorlage OF 1160/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2014, OF 1059/6 Betreff: Fußweg am Liederbach Auf dem relativ schmalen Fußweg am Liederbach ist zwischen Hans-Böckler-Straße und Wasgaustraße an manchen Stellen die Erde bzw. der Grund so abgerutscht, dass hier der Weg noch zusätzlich verengt ist und zudem auch die Gefahr besteht, dass besonders Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, abrutschen könnten. An diesen Stellen müsste der Untergrund wieder befestigt werden um den Weg breiter und sicherer zu machen. Ebenso sollten auf dem gesamten Weg immer wieder einmal wuchernde Zweige von Bäumen und Sträuchern geschnitten werden, da diese die Breite des Wegs z.T. auch stark einengen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fußweg am Liederbach zwischen Hans-Böckler-Straße und Wasgaustraße an den genannten Stellen auszubessern und auf dem gesamten Weglänge immer wieder einmal wuchernde Zweige von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3278 2014 Die Vorlage OF 1059/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im ersten als auch im zweiten Absatz das Wort "Wasgaustraße" durch das Wort "Hunsrückstraße" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2014, OF 922/6 Betreff: Bücherschrank für den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen und mit der Deutschen Telekom zu vereinbaren, dass die alte, nicht mehr in Verwendung stehende gelbe Telefonzelle an der Ecke Schmalkaldener-straße/Hunsrückstraße auf den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule versetzt wird. Der genaue Standort auf dem Schulhof ist mit dem Schulleiter und dem Ortsbeirat zu vereinbaren. Die Telefonzelle ist so aufzustellen und herzurichten, dass sie als Bücherschrank Verwendung finden kann. Alternativ kann auch eine andere ehemalige gelbe Telfonzelle, die nicht mehr in Gebrauch ist und noch irgendwo im Straßenraum in der näheren Umgebung herumsteht, verwendet werden. Der Ortsbeirat stellt hierfür einen Betrag aus seinem Budget in der Höhe bereit, der auch sonst üblicherweise für das Aufstellen von Bücherschränken zur Verfügung gestellt wird (bis 6.000,-€). Begründung: Die Ludwig-Erhard-Schule ist eine Berufsschule, die von Auszubildenden in Berufen der Telekommunikation besucht wird. Der Schulleiter der Ludwig-Erhard-Schule in Unterliederbach würde gerne eine ehemalige gelbe Telefonzelle im Schulhof seiner Schule aufstellen und darin einen Bücherschrank einrichten. Dies würde nicht nur den Schulhof in origineller Weise bereichern, es käme neben den Schülern auch den Bewohnern Unterliederbachs zugute. Denn der Schulhof ist an dieser Schule offen und für die Bewohner zugänglich. In Unterliederbach gibt es noch keinen Bücherschrank. Die Schule würde die Betreuung des Bücherschranks gewährleisten. Schon lange nicht mehr in Nutztung stehende ehemalige gelbe Telefonzellen stehen immer noch im öffentlichen Straßenraum und gammeln vor sich hin, wie z.B. auch an der o.g. Stelle in Unterliederbach. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 211 2014 Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 715/6 Betreff: Vorplatz Bahnhof Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt an die HLB heranzutreten, damit die HLB auf dem Platz neben dem Bahnhof Unterliederbach veranlasst, 1. dass der Zugang von der Rampe am Ende des Bahnsteigs hin zur Hunsrückstraße für Fußgänger und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen in einen dauerhaft befestigten und begehbaren Zustand versetzt wird, wobei gleichzeitig die dort befindliche Zufahrt für PKW auf die Hunsrückstraße gesperrt wird (sodass nur noch eine Zufahrt auf den Platz bestehen bleibt, nämlich die über die Schmalkaldener Straße), 2. dass der Zugang von der Fußgängerampel in der Schmalkaldener Straße zum Bahnsteig so hergerichtet wird, dass sich dort dauerhaft keine Pfützen mehr bilden. Begründung: Über viele Jahre hinweg hat der Ortsbeirat Anträge gestellt, um die Situation auf dem Platz vor dem Bahnhof Unterliederbach zu verbessern. Bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Es wurden immer nur kleinere Ausbesserungen vorgenommen, die bald schon wieder ihre Wirkung verloren haben. Jetzt hat sich die HLB in Gesprächen bereit erklärt - ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt - die beiden genannten Maßnahmen durchzuführen. Auf die Zufahrt für Autos in der Hunsrückstraße kann verzichtet werden, eine Zufahrt reicht völlig aus. Die Verkehrssituation an der Zufahrt Hunsrückstraße ist auch unübersichtlich und damit gefährlich. Außerdem nutzen Autofahrer den Platz auch schon mal als Umfahrung, um einen Rückstau auf der Schmalkaldener Straße zu umgehen. Das ist nicht mehr möglich, wenn es nur noch eine Zufahrt auf den Platz gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 715/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2273 2013 Die Vorlage OF 715/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2013, OF 673/6 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Kriftler Dreieck und Anschlusstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlusstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches bei der Ausfahrt Zeilsheim ausfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle wie der geschilderte werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Kriftler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie der Anschlusstelle Zeilsheim, der Anschlusstelle Kelkheim, der Anschlusstelle Höchst und der Anschlusstelle Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf oder von der Autobahn ab gefahren werden kann. Die A66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon von der Anschlusstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 km/h übergeht. In der Gegenrichtung gilt von der Anschlusstelle Eschborn kommend ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlusstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jede Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlusstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlusstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis wie geschildert ab der Anschlusstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von Tempo 100km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, für die gesamte Strecke wäre wesentlich sicherer. Folgende weiteren Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlusstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A66 Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter bei der Anschlusstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlusstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlusstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlusstelle Kelkheim/Schmalkaldener Straße eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlusstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen, diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist, als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das aprupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos pro Zeit können die Strecke benutzen. Wenn man sich in Richtung eines staufreien Hessens entwicklen will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden an der Anschlusstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist im direkten Vergleich mit der entgegen gesetzten Fahrtrichtung, in der es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2103 2013 Die Vorlage OF 673/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 554/6 Betreff: Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten Das Verkehrsaufkommen in Unterliederbach im Bereich Hunsrück- und Schmalkaldener Straße wie auch auf der Silostraße ist aktuell bereits hoch, ganz besonders Im Berufsverkehr. Hinzu kommen bald noch die Auswirkungen durch das Neubaugebiet an der Hunsrückstraße. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena sind diese Straßen dann in der Regel hoffnungslos überlastet und an allen möglichen und unmöglichen Stellen parken zudem für die Dauer der Veranstaltung Autos im Straßenraum, weil die offiziellen Parkplatzkapazitäten nicht ausreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt fast niemand zur Fraport-Arena. Ein attraktives Verkehrsmittel zur Anreise zu Veranstaltungen in der Fraport-Arena für Besucher, die ja meist von weiter her anreisen, ist sicher eine Bahnverbindung. So könnte auch das Silobad und das dortige Gewerbegebiet viel besser als bisher durch den ÖPNV angeschlossen werden. Nah zur Ballsporthalle liegt der S-Bahn Halt Farbwerke (angefahren von den Linien S 1 und S 2), lediglich getrennt durch die Gleisanlagen des ehemaligen Güterbahnhofs Höchst. Fast direkt neben der Ballsporthalle verläuft die K-Bahn. Heute gibt es aber keine Möglichkeit die früheren Güterbahnhofsgleise zu überqueren und es gibt an der K-Bahn keine Station an der Fraport-Arena. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. zu untersuchen, wie hoch wäre der Nutzen einer Fußwegeverbindung vom S-Bahn Halt Farbwerke (z.B. als Brücke) und einem Haltepunkt an der K-Bahn in Höhe der Fraport-Arena, bezogen auf die gesamtverkehrliche Situation in diesem Bereich (allgemeine Verkehrssituation, Anbindung für Anwohner und Arbeitnehmer des Gewerbegebiets und der Besucher der Fraport-Arena und des Silobades); 2. mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung einer solchen Fußwegeverbindung und einer geeigneten Station an der K-Bahn - zumindest annähernd - zu rechnen wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 579/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 556 2012 1. Die Vorlage OF 554/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 552/6 Betreff: Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Mit welcher Mehrbelastung für den Verkehr ist nach Fertigstellung des Neubaugebiets auf der Hunsrück- und der Schmalkaldener Straße zu rechnen? 2. Wie wird sich das auf den heute dort schon starken Verkehr, insbesondere zu Berufsverkehrzeiten und wenn eine Veranstaltung in der Ballsporthalle Höchst stattfindet, auswirken? 3. Welche Veränderungen oder Eingriffe in den Verkehr im Vergelich zu heute sind eventuell erforderlich bzw. schon vorgesehen? 4. Wie ist beabsichtigt mit den zur Zeit schon bestehenden, aber nicht in Betrieb befindlichen Ampeln zu verfahren? Begründung: Im genannten Bereich entsteht ein großes Neubaugebiet. Die Auswirkungen auf die Verkehrssituation auf der Hunrück- und Schmalkaldener Straße sollen dargestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 554 2012 Die Vorlage OF 552/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2012, OF 413/6 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Hessen Mobil (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat in der Stellungnahme ST 1410 vom 19.12.2011 mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass außer der Richtwertüberschreitung des Lärmmitteilungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB (A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB (A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 60 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegelpegel für den Nachtbereich (LNight 22:00 bis 6:00 Uhr) bei über 65 dB (A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB (A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00:00 bis 24:00 Uhr) und somit einen 24 Std. Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil und die Lärmschutz-RL-StV, auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 70 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Std. Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB (A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) üblicher Weise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Std. Tages-Durchschnittspegel. Daher ist davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66, der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an Hessen Mobil erneut heranzutreten und mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu abzufordern. Zudem sollen folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zu Grunde und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immis-sionswerte zu Grunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zu Grunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden um weitere, gegebenenfalls, notwendige Lärmschutz-maßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1261 2012 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2012, OF 384/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schulwegeplan für die Karl-von-Ibell-Schule unter dem Gesichtspunkt zu aktualisieren, dass ab dem neuen Schuljahr und nach Fertigstellung der Bebauung Silogebiet auch Kinder aus diesem Gebiet zur Karl-von-Ibell-Schule kommen werden. Begründung: Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden auch die Kinder aus dem Silogebiet in der Karl-von-Ibell-Schule zur Schule gehen, diese werden dann den kurzen Weg entlang der Schmalkaldener Straße zur Schule nutzen. Daher ist es notwendig den Schulwegplan entsprechend rechtzeitig anzupassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1200 2012 Die Vorlage OF 384/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2011, OF 236/6 Betreff: Sanierung Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah Grund zu sanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Höchster Farbenstraße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 779 2012 Die Vorlage OF 236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2011, OF 234/6 Betreff: Ausfahrt aus der Rettungswache des ASB-Höchst in der Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen geeigneten Maßnahmen, zum Beispiel durch eine Ampelsteuerung mit Alarmschaltung, der ASB-Rettungswache in der Silostraße die Ausfahrt der Rettungswagen verbessert und damit auch beschleunigt werden kann. Begründung: Die Ampelanlage an der Kreuzung Silostraße/Hunsrückstraße und die Bushaltestelle "Silobad/Ballsporthalle" in Kombination mit dem hohen Verkehrsfluss sorgen zum Teil für eine Verzögerung der Ausrückzeit der Rettungswagen. Gerade im Rettungswesen kann eine solche Verzögerung lebensbedrohliche Auswirkungen haben. Daher ist es für den Ortsbeirat geboten hier schnelle Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 219 2012 Die Vorlage OF 234/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2011, OF 126/6 Betreff: Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße Vorgang: V 419/07 OBR 6; ST 1803/07; ST 203/08 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie durch geeignete Maßnahmen nach dem Zugang zum ALDI-Parkplatz, wie z.B. ein weiteres Drängelgitter, motorisierten Zweiradfahrern das Passieren dieses Weges unmöglich gemacht werden kann. Begründung: Bereits 2007 wurde auf Anregung des Ortsbeirats an der Schmalkaldener Straße ein Drängelgitter angebracht. Leider hat sich gezeigt das motorisierte Zweiradfahrer über den ALDI-Parkplatz das Drängelgitter umfahren und weiterhin diesen Schleichweg benutzen. Anwohner haben sich nochmal an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, hier für Abhilfe zu sorgen. Sie sorgen sich um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, und sie sind wegen der Lärmbelästigung besorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 110 2011 Die Vorlage OF 126/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2011, OF 121/6 Betreff: Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit Maßnahmen ergriffen werden können, die die Verkehrssicherheit an der Abfahrt von der A66 zur L3016 weiter erhöhen. Begründung: Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen der KEBU nicht ausreichen um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Daher sollten weitere Maßnahmen erwogen werden, welche die Verkehrssicherheit an diesem Punkt erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 108 2011 Die Vorlage OF 121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1143 entstanden aus Vorlage: OF 1495/6 vom 22.05.2010 Betreff: Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, genanntes Straßenkarree in die Liste der zur Grunderneuerung vorgesehenen Straßen aufzunehmen. Begründung: Genannte Straßen einschließlich eines Teiles der anliegenden Parkplätze haben in den letzten Jahren und besonders im vergangenen Winter sehr gelitten. Die Straßen sind schon oft provisorisch repariert worden. Im Übrigen ist zu erwarten, dass auch bei Aufnahme des Straßenkarrees in die Liste noch mindestens ein Winter vergeht, bis eine solche Maßnahme erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1424 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1143 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8508, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 31.05.2005, OI 100 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 09.05.2005 Betreff: Instandsetzung eines Wegstücks Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, das Wegstück entlang des Liederbachs zwischen den Mündungen der Hans-Böckler-Straße und der Ibellstraße auf die Liederbacher Straße aus laufenden Haushaltsmitteln instand setzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2005, B 694 Versandpaket: 08.06.2005 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.
Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.
Der Schulweg aus der Parkstadt Unterliederbach muss sicherer werden. Die Hunsrückstraße ist gerade morgens von Berufspendlern und auch von LKWs stark befahren. Die Schulkinder laufen aus der Parkstadt Unterliederbach Richtung Karl-von-Ibell Schule ab dem Ende des Radweges bis zur Kurve und dem Übergang in die Schmalkaldener Straße ungeschützt an dieser vielbefahrenen Straße entlang. Es gibt weder Bauminseln, noch parkende Autos noch einen Radweg der zwischen ihnen und der Straße liegt. Gerade die kleineren Kinder sind sich der Gefahr oft noch nicht bewusst und laufen, gerade auch weil sie sich oft in großen Gruppen bewegen, viel zu nah an der Straße entlang. Es gab schon einige brenzlige Situationen, weil Kinder eben mal schneller, mal langsamer laufen, einander überholen und sich dabei eben auch anstoßen (auch mit den sperrigen Ranzen) und eben auch leicht einfach mal stolpern können. Gerade auch LKWs fahren an dieser engen Stelle viel zu nah am Bordstein. Zudem ist kurz vor dieser Stelle die 30er Zone im Schulbereich beendet. Dies ist für viele Autofahrer ein Grund, ausgerechnet an dieser schmalen, ungesicherten Stelle, wieder zu beschleunigen. Falls die 30er Zone direkt vor der Schule dem Lärmschutz gilt, macht sie natürlich Sinn, für einen sichereren Schulweg ist sie aber eher nicht dienlich, da die Schule ja keinen schülereingang zur Schmalkaldener Straße besitzt und somit dieser Bereich nur vereinzelt als Schulweg genutzt wird.
Der Schulweg aus der Parkstadt Unterliederbach muss sicherer werden. Die Hunsrückstraße ist gerade morgens von Berufspendlern und auch von LKWs stark befahren. Die Schulkinder laufen aus der Parkstadt Unterliederbach Richtung Karl-von-Ibell Schule ab dem Ende des Radweges bis zur Kurve und dem Übergang in die Schmalkaldener Straße ungeschützt an dieser vielbefahrenen Straße entlang. Es gibt weder Bauminseln, noch parkende Autos noch einen Radweg der zwischen ihnen und der Straße liegt. Gerade die kleineren Kinder sind sich der Gefahr oft noch nicht bewusst und laufen, gerade auch weil sie sich oft in großen Gruppen bewegen, viel zu nah an der Straße entlang. Es gab schon einige brenzlige Situationen, weil Kinder eben mal schneller, mal langsamer laufen, einander überholen und sich dabei eben auch anstoßen (auch mit den sperrigen Ranzen) und eben auch leicht einfach mal stolpern können. Gerade auch LKWs fahren an dieser engen Stelle viel zu nah am Bordstein. Zudem ist kurz vor dieser Stelle die 30er Zone im Schulbereich beendet. Dies ist für viele Autofahrer ein Grund, ausgerechnet an dieser schmalen, ungesicherten Stelle, wieder zu beschleunigen. Falls die 30er Zone direkt vor der Schule dem Lärmschutz gilt, macht sie natürlich Sinn, für einen sichereren Schulweg ist sie aber eher nicht dienlich, da die Schule ja keinen schülereingang zur Schmalkaldener Straße besitzt und somit dieser Bereich nur vereinzelt als Schulweg genutzt wird.
Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.
Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.
Der Schulweg aus der Parkstadt Unterliederbach muss sicherer werden. Die Hunsrückstraße ist gerade morgens von Berufspendlern und auch von LKWs stark befahren. Die Schulkinder laufen aus der Parkstadt Unterliederbach Richtung Karl-von-Ibell Schule ab dem Ende des Radweges bis zur Kurve und dem Übergang in die Schmalkaldener Straße ungeschützt an dieser vielbefahrenen Straße entlang. Es gibt weder Bauminseln, noch parkende Autos noch einen Radweg der zwischen ihnen und der Straße liegt. Gerade die kleineren Kinder sind sich der Gefahr oft noch nicht bewusst und laufen, gerade auch weil sie sich oft in großen Gruppen bewegen, viel zu nah an der Straße entlang. Es gab schon einige brenzlige Situationen, weil Kinder eben mal schneller, mal langsamer laufen, einander überholen und sich dabei eben auch anstoßen (auch mit den sperrigen Ranzen) und eben auch leicht einfach mal stolpern können. Gerade auch LKWs fahren an dieser engen Stelle viel zu nah am Bordstein. Zudem ist kurz vor dieser Stelle die 30er Zone im Schulbereich beendet. Dies ist für viele Autofahrer ein Grund, ausgerechnet an dieser schmalen, ungesicherten Stelle, wieder zu beschleunigen. Falls die 30er Zone direkt vor der Schule dem Lärmschutz gilt, macht sie natürlich Sinn, für einen sichereren Schulweg ist sie aber eher nicht dienlich, da die Schule ja keinen schülereingang zur Schmalkaldener Straße besitzt und somit dieser Bereich nur vereinzelt als Schulweg genutzt wird.
Der Schulweg aus der Parkstadt Unterliederbach muss sicherer werden. Die Hunsrückstraße ist gerade morgens von Berufspendlern und auch von LKWs stark befahren. Die Schulkinder laufen aus der Parkstadt Unterliederbach Richtung Karl-von-Ibell Schule ab dem Ende des Radweges bis zur Kurve und dem Übergang in die Schmalkaldener Straße ungeschützt an dieser vielbefahrenen Straße entlang. Es gibt weder Bauminseln, noch parkende Autos noch einen Radweg der zwischen ihnen und der Straße liegt. Gerade die kleineren Kinder sind sich der Gefahr oft noch nicht bewusst und laufen, gerade auch weil sie sich oft in großen Gruppen bewegen, viel zu nah an der Straße entlang. Es gab schon einige brenzlige Situationen, weil Kinder eben mal schneller, mal langsamer laufen, einander überholen und sich dabei eben auch anstoßen (auch mit den sperrigen Ranzen) und eben auch leicht einfach mal stolpern können. Gerade auch LKWs fahren an dieser engen Stelle viel zu nah am Bordstein. Zudem ist kurz vor dieser Stelle die 30er Zone im Schulbereich beendet. Dies ist für viele Autofahrer ein Grund, ausgerechnet an dieser schmalen, ungesicherten Stelle, wieder zu beschleunigen. Falls die 30er Zone direkt vor der Schule dem Lärmschutz gilt, macht sie natürlich Sinn, für einen sichereren Schulweg ist sie aber eher nicht dienlich, da die Schule ja keinen schülereingang zur Schmalkaldener Straße besitzt und somit dieser Bereich nur vereinzelt als Schulweg genutzt wird.